Anklage am Landgericht Offenburg
Versuchter Mord mit Bohrmaschine

Foto: Pixabay

Offenburg/Kehl (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat wegen der versuchten Tötung ihres Lebensgefährten mittels einer Akku-Bohrmaschine gegen eine 44-jährige Frau Anklage beim Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben.

44-Jährige Angeklagte

Der 44-jährigen wird zur Last gelegt, am Abend des 26. April in der gemeinsamen Wohnung in Kehl nach einer vorangegangenen Streitigkeit mit ihrem Lebensgefährten den Entschluss gefasst zu haben, diesen zu töten. Als er geschlafen habe, habe sie eine Akku-Bohrmaschine mit einem Metallbohrer an dessen Kopf angesetzt und den Bohrvorgang gestartet. Der 55-Jährige erwachte jedoch und konnte den Angriff unterbinden. Er erlitt unter anderem eine Haut-Weichgewebsdurchtrennung im Stirnbereich.

Merkmal der Heimtücke

Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da sich der schlafende Geschädigte zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der Arg- und Wehrlosigkeit befand. Im Falle ihrer Verurteilung droht der Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren.

Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 27. April in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen noch nicht fest.

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