Auflagen der Stadt Kehl
Verbot für Shisha-Rauch
Kehl (st). Wer regelmäßig Kohlenstoffmonoxid (CO) einatmet, belastet seine Gesundheit: Gelangt die chemische Verbindung ins Blut, verhindert sie den Sauerstofftransport, was zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen kann – im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Weil das giftige Gas auch beim Verglühen von Shisha-Kohle entsteht, ist das Rauchen und Bereitstellen der Wasserpfeifen in den Betriebsräumen von Kehler Gaststätten durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Kehl fortan untersagt.
Wenn Shisha-Kohle oder entsprechende organische Ersatzstoffe verglühen, entsteht giftiges Kohlenstoffmonoxid (CO). Werden die Wasserpfeifen in geschlossenen Räumen geraucht, vermischt sich das farb- und geruchlose Gas mit der Raumluft und wird beim Einatmen unbemerkt in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmonoxid anschließend ins Blut. Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst ungefähr sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung des Stoffs im Blut. Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, sind dadurch der Gefahr einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung ausgesetzt.
Darum ist das Rauchen und Bereitstellen von Wasserpfeifen, die mit Kohle oder organischen Materialien befeuert werden, sowie die Lagerung von glühenden Kohlen und anderen glühenden organischen Materialien für den Betrieb von Shishas in den Betriebsräumen der Kehler Gaststätten künftig untersagt. Nur Shishas, die mit Pfeifentabak bereitgestellt werden, sind weiterhin erlaubt, weil sie ohne Kohle funktionieren.
Ausgenommen von dem Shisha-Verbot sind Gaststätten, in denen die Anreicherung des Gases in der Atemluft durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung verhindert wird. Außerdem müssen Gaststättenbetreiber fortan weitere Regelungen beim Bereitstellen von Shishas beachten.
Diese sind in der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Betriebsräumen von Kehler Gaststätten aufgeführt, die auf der Internetseite der Stadt Kehl unter eingesehen werden kann.
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