BI Umweltschutz zum Schlackenberg in Auenheim
Unendliche Geschichte?
Kehl-Auenheim (st) Der geplante „Lärmschutzpark für die Naherholung“ in Auenheim soll nun doch nicht dauerhaft angelegt werden, schreibt die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Kehl in einer Pressemitteilung. Vertreter der Badischen Stahlwerke hätten dem Gemeinderat Mitte Juli die Idee unterbreitet, „das Zwischenlager langfristig abzubauen, um Platz zu gewinnen“. Die Umweltverbände BI Umweltschutz Kehl und BUND-Umweltzentrum Ortenau, die sich 2019 gegen eine Verlängerung der Lagerung ohne entsprechende Auflagen für eine Deponie ausgesprochen hatten, befürchten nun laut Pressemitteilung eine weitere jahrelange Lagerung ohne rechtliche Grundlage.
Seit 2014 würden die Badischen Stahlwerke (BSW) bei der Stahlproduktion anfallende Schlacke in einem Zwischenlager auf einem Grundstück in Kehl-Auenheim ablagern, schreibt die BI. Die zunächst bis Ende 2018 genehmigte Zwischenlagerung sei vom Gemeinderat um die maximal mögliche Dauer – um ein Jahr – bis 31. Dezember 2019 verlängert worden. Die Schlacke habe sich auch nach fünf Jahren als nicht vermarktungsfähig erwiesen. Seither würden die 160.000 Tonnen Schlacke ohne genehmigungsrechtliche Grundlage dort lagern. Da bei der BSW offenbar davon ausgegangen werde, dass die Schlacke nicht mehr wirtschaftlich anderweitig zum Einsatz gebracht werden könne, wolle man sich dieser dauerhaft entledigen und habe die Einrichtung eines „Landschaftsparks“ vorgeschlagen, so die BI weiter.
Stadt lehnt Endlager ab
Die Stadt Kehl habe zu Beginn der Lagerung noch ein dauerhaftes Endlager nachdrücklich abgelehnt und im Grundbuch den Anspruch auf Rückbau des Zwischenlagers abgesichert. Dennoch habe der Gemeinderat Ende September 2020 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Auenheim mit der Absicht geändert, die Umwandlung des Schlackenlagers in einen Naherholungspark zu ermöglichen. Auf dem Grundstück sollte eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzpark für die Naherholung“ festgesetzt werden. Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Am 8. März 2022 habe die Stadtverwaltung eine Begründung für die Änderung des Bebauungsplans (Fassung zur frühzeitigen Beteiligung) vorgelegt.
Mit einer umfangreichen Stellungnahme unter Einbeziehung eines Rechtsanwaltes habe die BI Umweltschutz Kehl und der BUND Ortenau fristgemäß am 2. Mai 2022 die Ausführungen zur Planänderung abgelehnt, da sie nicht den Anforderungen des Baugesetzbuches entsprochen haben sollen. Begründet wurde dies unter anderem mit den fehlenden Ausführungen zu erwarteten Lärmimmissionen, den Belastungen durch Luftschadstoffe und zur Eignung des Schlackenuntergrunds für die Naherholung. Sie vermissten außerdem ein Konzept, wie aus der Fläche ein Naherholungspark werden soll: Es habe zudem keine Festsetzungen für öffentliche Wegeverbindungen, keine Festsetzungen für Spielplätze oder Sportanlagen gegeben. Die Umweltverbände argumentierten außerdem, dass die Zielsetzung "Naherholung“ zwischen den BSW und der Altholzaufbereitung der Firma Zolligkofer mit starken Emissionen mehr als zweifelhaft sei. Ohne entsprechende Festsetzungen habe die Fläche planungsrechtlich nichts mit einem Naherholungspark zu tun.
Vier Jahre nach dem Beschluss des Gemeinderates, den Bebauungsplan „Auenheim Süd“ im beschleunigten Verfahren zu ändern, würden sich BI Umweltschutz Kehl und BUND-Umweltzentrum Ortenau in der Abkehr von den bisherigen Plänen nun darin bestätigt sehen, dass die Wahl des Verfahrens in der Sache nicht angemessen gewesen sei. Angesichts der ungeklärten Auswirkungen für die Umwelt würden die Umweltgruppen den angekündigten Abbau der Deponie begrüßen. Der seitens der BSW-Vertreter genannte Zeitraum für den Abtransport von bis zu sechs Jahren lege allerdings die Vermutung nahe, dass die seit 1. Januar 2020 nicht mehr genehmigte Deponierung der Produktionsabfälle auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden solle. Dies werde von den Umweltorganisationen weiterhin abgelehnt.
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