Radverkehrskonzept in Kehl
Tempo-30-Zone in Neumühl eingerichtet

In Neumühls Elsässer Straße gilt in einem Teilbereich jetzt Tempo 30. | Foto: Stadt Kehl
  • In Neumühls Elsässer Straße gilt in einem Teilbereich jetzt Tempo 30.
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Kehl-Neumühl (st). Damit sich Fahrradfahrende sicher entlang der Elsässer Straße in Neumühl bewegen können, gilt dort ab sofort auf einer Strecke von knapp einem Kilometer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Diese und weitere ähnliche Maßnahmen sind Teil des Radverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2018. Ziel ist unter anderem, die Sicherheit des Radverkehrs entlang von Durchfahrtsstraßen zu fördern.

So zum Beispiel in Neumühl: Radfahrende, die von Kehl aus nach Neumühl oder weiter in Richtung Kork oder Odelshofen fahren, nutzen dafür häufig die Route entlang der Elsässer Straße. Um dort für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, wurden zwei verschiedene Möglichkeiten geprüft, erklärt Gerlinde Ulrich vom städtischen Bereich Verkehrswesen: „Ein beidseitiger Radschutzstreifen hätte zur Folge gehabt, dass die Straßenbreite verschmälert wäre. Zehn Stellplätze entlang der Straße hätten entfernt werden müssen, da der nötige Abstand zur Fahrbahn nicht mehr gegeben wäre.“

Eine Tempo-30-Zone sei daher eine gute Alternative, weil die Stellplätze erhalten werden können. Auch Michael Görlitz vom Bereich Tiefbau spricht sich für diese Lösung aus: „Die Geschwindigkeitsreduzierung trägt zur Sicherheit aller bei, die langsamer als 50 Stundenkilometer unterwegs sind.“ Dies seien neben Fahrrädern auch Mofas und (E-)Roller sowie Fußgänger und nicht zuletzt Fahrzeuge, die sich in den fließenden Verkehr einfädeln müssen, weil sie aus Einfahrten kommen oder in der Parkbucht halten. Auch Ortsvorsteher Fritz Vogt ist von der Maßnahme überzeugt und hofft, „dass wir damit eine gute Lösung für alle gefunden haben.“

Das gilt in der Elsässer Straße 12 bis 80

Die Tempo-30-Zone besteht ab sofort in der Elsässer Straße im Bereich zwischen der Hausnummer 12 und 80. Da es sich hierbei um eine Strecke des ÖPNV handelt, bleibt die Vorfahrtsregelung erhalten; es gilt kein „Rechts vor Links“ in der Elsässer Straße.

Und im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße?

Die Elsässer Straße im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße gilt mit täglich mehr als 10.000 Fahrzeugen als eine Hauptverkehrsstrecke. „Rechtlich können Tempo-30-Zonen nur dort eingeführt werden, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist“, erläutert Gerlinde Ulrich. Aus diesem Grund kann die Zonenregelung nur für den schwächer befahrenen Abschnitt der Elsässer Straße gelten.

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