Erklärung von OB-Kandidatin und Stadt
Rechtlich kein Rückzug möglich

Rückzug im OB-Wahlkampf: Susanne Hildebrandt | Foto: privat

Kehl (st). Susanne Hildebrandt hat am Montagabend ihre Kandidatur für die OB-Wahl am 6. Februar in Kehl zurückgezogen. 

Sie beende ihre Kandidatur „aus familiären Gründen“, wie es in einer kurzen Mitteilung heißt. Daher sagt sie auch alle geplanten Termine und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem OB-Wahlkampf ab.

Die rechtliche Situation

Nun ordnet der Gemeindewahlausschuss der Stadt die Situation ein: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist am Dienstagmorgen, 18. Januar, von OB-Kandidatin Dr. Susanne Hildebrandt darüber informiert worden, dass sie ihre Bewerbung zurückziehen möchte. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist es den OB-Kandidaten rechtlich allerdings nicht mehr möglich, ihre Bewerbung für das Amt des Oberbürgermeisters zurückzunehmen. Daher wird sie für die Wahl am Sonntag, 6. Februar weiterhin als offizielle Kandidatin geführt, ihr Name bleibt auf dem Stimmzettel.

Festgelegt ist dies in § 20 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung für Baden-Württemberg. Demnach ist eine Rücknahme der Bewerbung nach Ende der Einreichungsfrist nicht mehr möglich.

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Januar folgende Bewerber zur Wahl zugelassen:

  • Wolfram Britz, Gesundheits- und Krankenpfleger;
  • Thomas Wuttke, Beigeordneter;
  • Dr. Anemone Bippes, Geschäftsführerin;
  • Dr. Susanne Hildebrandt, Politikwissenschaftlerin und Heilpraktikerin.

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