Auswirkungen aber erst 2023
Mit Jahresbeginn: Straßburg wird Umweltzone

Kehl (st). Mit Beginn des Jahres wird das Gebiet der Eurométropole de Strasbourg zur Umweltzone (ZFE = Zone à Faibles Emissions). Das bedeutet, dass Fahrzeuge ohne die französische Umweltplakette Crit’Air oder solche mit der Crit’Air-Plakette 5 sowohl im Straßburger Stadtgebiet als auch auf den Gemarkungen der übrigen 32 Mitgliedskommunen der Eurométropole (EMS) eigentlich nicht mehr fahren dürfen. Konkrete Auswirkungen hat dieses Verbot allerdings erst vom 1. Januar 2023 an, erst dann wird sanktioniert, wer mit einem entsprechend alten Fahrzeug mit hohem Schadstoffausstoß auf der französischen Rheinseite unterwegs ist. Die deutschen Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt. Die Fahrverbote gelten nicht auf den Autobahnen und großen Umgehungsstraßen des Ballungsraums Straßburg.

2022

Weil Straßburg zu den Städten mit einer hohen Luftverschmutzung gehört, ist die EMS gezwungen, die Umweltzone einzuführen. Das Jahr 2022 soll dazu genutzt werden, die Verkehrsteilnehmer für die neuen Regelungen zu sensibilisieren und darüber aufzuklären und den öffentlichen Nahverkehr weiter auszubauen. Das bedeutet konkret: Nur an den Tagen, an denen die Feinstaub- oder Ozonbelastung die zulässigen Grenzwerte überschreitet, ist 2022 die Crit’Air-Plakette – wie bisher schon – zwingend vorgeschrieben.

2023

Das ändert sich am 1. Januar 2023: Dann tritt für Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters oder ihres Schadstoffausstoßes keine Crit’Air-Plakette bekommen oder nur eine graue (Klasse 5), ein Fahrverbot in Kraft. Das gilt auch für PKW und LKW, die auf der deutschen Rheinseite zugelassen sind. Wer sich dann nicht an das Fahrverbot hält, muss mit Sanktionen rechnen.
Zugleich beginnt mit dem Jahr 2023 die einjährige Sensibilisierungsphase für Besitzer von Fahrzeugen mit einer Crit’Air-Plakette 4.

2024

Ab 1. Januar 2024 tritt das Fahrverbot für PKW und LKW mit der Crit’Air-Plakette 4 in Kraft. Zeitgleich beginnt die Uhr für Fahrzeuglenker am Steuer eines Fahrzeuges mit der Crit’Air-Plakette 3 zu laufen. Sie haben dann ein Jahr Zeit, ihren PKW oder LKW durch ein umweltfreundlicheres Modell auszutauschen oder auf andere Fortbewegungsmittel umzusteigen und müssen solange nicht mit Sanktionen rechnen.

2025

Am 1. Januar 2025 tritt das Fahrverbot für PKW und LKW mit der Crit’Air-Plakette 3 in Kraft. Wer sich nicht daran hält, wird dann auch sanktioniert. Zugleich beginnt die Übergangsphase für Fahrzeuge mit der Crit’Air-Plakette 2, womit das Ende der mit Diesel betriebenen Fahrzeuge auf dem Gebiet der Eurométropole eingeläutet wird. Besitzer solcher PKW und LKW haben dann drei Jahre, also bis zum 1. Januar 2028, Zeit, ihre Fahrzeuge auszutauschen.

2028

Mit Beginn des Jahres 2028 tritt das Fahrverbot für PKW und LKW mit der Crit’Air-Plakette 2 in Kraft – allerdings gemäß dem Erlass der Präfektur vom 30. Dezember 2021 nicht auf dem gesamten Gebiet der Eurométropole de Strasbourg, sondern auf dem Gebiet der Stadt Straßburg sowie den Territorien der Kommunen Holtzheim, Ostwald und Schiltigheim.
Für die übrigen Mitgliedsgemeinden der Eurométropole ist ein entsprechender Erlass erst zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt.

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