Verstöße bei Kontaktdatenlisten
Mehr Kontrollen in der Gastronomie
Kehl (st). Im Kehler Stadtgebiet mehren sich die Verstöße beim Ausfüllen von Kontaktdatenlisten. Beim Besuch von beispielsweise Restaurants oder Cafés sind die Inhaber verpflichtet, Vollnamen, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie eine Anschrift oder – sofern möglich – eine Telefonnummer von ihren Gästen zu erfragen. Dies dient der Kontaktverfolgung im Falle einer Corona-Infektion. Die Daten müssen nach vier Wochen wieder gelöscht werden.
Kommunaler Ordnungsdienst im Einsatz
Bei Kontrollen sind dem Kommunalen Ordnungsdienst wiederholt Verstöße aufgefallen. So wurden Kontaktdatenlisten stellenweise nicht oder mit offensichtlichen Fantasienamen ausgefüllt. Allein in der vergangenen Woche stellte der KOD zwölf Verstöße fest. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bedacht werden und richtet sich an die Gaststätten. Daher wird der KOD in den kommenden Wochen verstärkt die Kontaktdatenlisten in der Gastronomie kontrollieren.
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