Anwohnern droht Bußgeld über 55 Euro
Laubbläser machen Stadtreinigung zunichte

Kaum sind die städtischen Straßen und Wege sauber, kehren Anwohner ihren Müll wieder dorthin, kritisiert der Betriebshof. | Foto: Stadt Kehl
  • Kaum sind die städtischen Straßen und Wege sauber, kehren Anwohner ihren Müll wieder dorthin, kritisiert der Betriebshof.
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Kehl (rek/st) Es kommt immer wieder vor: Kaum waren die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes mit ihrer Kehrmaschine vor Ort, ist die frisch gesäuberte Fläche auch schon wieder verunreinigt. Der Grund? So mancher Zeitgenosse, der ein Grundstück mit dem Laubbläser reinigt, bläst den Müll und das angesammelte Laub auf die angrenzenden öffentlichen Flächen und Straßen, statt den Unrat ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Verunreinigung öffentlicher Flächen nach der Polizeiverordnung verboten ist. Wer widerrechtlich handelt, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 55 Euro.

„Es ist wirklich ein Ärgernis“, sagt Betriebshofleiter Peter Grün. Denn das Reinigungsergebnis seiner Leute werde in Nullkommanichts wieder zunichte gemacht. „Wir haben gewisse Ansprüche an die Sauberkeit in der Stadt, die wir gerne einhalten würden“, betont er. Seine Mitarbeiter könnten allerdings nicht noch den Unrat entsorgen, der sich auf Privatgrundstücken ansammle. Vor allem, weil die Verunreinigungen gefühlt dann von den Laubbläsern auf die Straße geweht würden, wenn die Kehrmaschine gerade vor Ort gewesen sei. Besonders in Industriegebieten und größeren Wohnanlagen hätten seine Mitarbeiter dieses Vorgehen bereits beobachtet.

Wer die Verunreinigung einfach auf die Straße blase oder auch kehre, müsse zudem damit rechnen, dass der Wind Teile davon wieder zurück auf das gesäuberte Grundstück wehe, erklärt Peter Grün. Damit wäre sowohl die Arbeit der Betriebshofmitarbeiter als auch die Reinigung des Grundstücks umsonst gewesen. „Müll gehört in die dafür vorgesehenen Mülltonnen oder in den gelben Sack, Grünschnitt und Laub kann kostenlos auf der nächsten Deponie entsorgt werden“, führt er aus und betont: „Nur wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt, kann der Betriebshof für ein sauberes Stadtbild sorgen.“ Andernfalls, droht die Stadt an, das Bußgeld zu kassieren.

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