Letzte Sperrung bis Ende Oktober
Läger-Kreuzung aber wieder geöffnet
Kehl. Der Knotenpunkt Großherzog-Friedrich-Straße/Kinzigallee wird am Samstag, 6. Oktober, wieder geöffnet – der Abschnitt zwischen der Kinzigallee und der B28 bleibt allerdings voraussichtlich bis Mittwoch, 31. Oktober, voll gesperrt.
Umgestaltung beginnt
Weil der Knotenpunkt Großherzog-Friedrich-Straße/Kinzigallee wieder geöffnet ist, kann die Umgestaltung der Oberländerstraße weiter voranschreiten: Für den Einbau der Asphaltdecke und die Verlegung diverser Versorgungsleitungen wird dort der Abschnitt zwischen der KT-Turnhalle und Fabrikstraße von Dienstag, 9. Oktober, bis Dienstag, 16. Oktober, voll gesperrt.
Von der Kinzigallee kommende Autofahrer können dann noch bis zur KT-Halle durchfahren. Die Parkplätze und die Tiefgarage auf dem dahinter liegenden Rehfußplatz sind über eine provisorische Zufahrt erreichbar.Der südliche Abschnitt der Oberländerstraße ist nur über die Fabrikstraße zu erreichen. Autofahrer können anschließend wie bisher über die Hauptstraße ausfahren.
Für die Erweiterung des Fernwärmenetzes ist zudem die Bierkellerstraße bis voraussichtlich Samstag, 20. Oktober, zwischen den Einmündungen in die Friedrichstraße und in die Kanzmattstraße voll gesperrt. Die Kanzmattstraße selbst ist in Höhe der Kirchlichen Sozialstation halbseitig gesperrt. Das Queren der Kanzmattstraße im Bereich der Kreuzung Bierkellerstraße/Iringheimer Straße ist deshalb bis Samstag, 13. Oktober, nicht möglich. Das bedeutet, dass Autofahrer von der Kanzmattstraße weder in die Bierkellerstraße, noch in die Iringheimer Straße abbiegen können, stattdessen müssen sie die Umleitung über die Goldscheuerstraße wählen.
Solange die Sperrungen bestehen, gilt in der Friedrichstraße zwischen den Einmündungen Bierkellerstraße und Goldscheuerstraße ein Halteverbot. Das gleiche gilt für die Alte Zollstraße zwischen den Einmündungen Bierkellerstraße und Goldscheuerstraße sowie für die Goldscheuerstraße zwischen den Einmündungen Alte Zollstraße und Kanzmattstraße. Allerdings besteht das Halteverbot jeweils nur für eine Fahrbahnseite, sodass auf der anderen Seite geparkt werden kann.
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