Bewerbungen ab 13. November möglich
Kehl wählt ein neues Stadtoberhaupt
Kehl (st). Kehl sucht eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister. Amtsinhaber Toni Vetrano wird sich – wie er bereits im April angekündigt hat – nicht um eine weitere Amtszeit bewerben. Die Stelle wird am Freitag, 12. November, ausgeschrieben. Damit beginnt die Bewerbungsfrist in der Nacht zum Samstag, um 0 Uhr, und endet am Donnerstag, 13. Januar, um 18 Uhr. Gewählt wird am Sonntag, 6. Februar. Sollte ein zweiter Wahlgang nötig werden, findet dieser am Sonntag, 20. Februar, statt.
Der Beginn der Bewerbungsfrist ist deshalb wichtig, weil normalerweise der Name des Kandidaten ganz oben auf dem Stimmzettel steht, der die Unterlagen zuerst eingereicht hat. Weil die Bewerbungsfrist jedoch am Wochenende beginnt, gelten alle Bewerbungen, die bis Montagmorgen, kurz vor 7.30 Uhr, im Rathausbriefkasten landen, als „zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen“, wie es in der Verwaltungssprache heißt. Liegen bei der Leerung des Briefkastens am Montag um 7.30 Uhr mehrere Bewerbungen vor, entscheidet das Los über die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Alle weiteren Kandidaten werden dann in der Reihenfolge gelistet, in der die Bewerbungen im Rathaus eingehen.
Wer kann sich bewerben?
Um das Amt bewerben kann sich jede Deutsche ebenso wie Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Allerdings muss, wer antreten möchte, vor der Zulassung der Bewerbung einen Wohnsitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Bewerber müssen außerdem am Wahltag den 25. Geburtstag bereits hinter sich haben, dürfen das 68. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben. Und: Wer kandidieren möchte, muss die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Bewerber müssen 50 Unterschriften von Unterstützern auf amtlichen Formblättern, die sie sie im Rathaus bekommen, nachweisen. Unterzeichnen können nur Personen, die wahlberechtigt sind.
Kandidaten benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung, die sie von ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt bekommen.
Sie müssen versichern, dass sie wählbar sind oder anders ausgedrückt, dass kein Ausschluss der Wählbarkeit nach der Gemeindeordnung vorliegt.
Kehler sind dann am Sonntag, 6. Februar, aufgerufen, ihr neues Stadtoberhaupt zu wählen. Erhält kein Kandidat mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 20. Februar, ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit ausreicht, um OB von Kehl zu werden.
Kommt es zu einem zweiten Wahlgang, entscheiden die Kandidaten, ob sie weitermachen oder sich zurückziehen. Bei der OB-Wahl 2014 sind drei von vier Bewerbern im zweiten Wahlgang nicht mehr angetreten. Es können aber auch noch neue Kandidaten (wie 2014 geschehen) in die Wahl einsteigen, wenn sie ihre Bewerbung zwischen Montag, 7. Februar, und Mittwoch, 9. Februar, 18 Uhr, im Rathaus einreichen.
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