Ergebnisse gibt es im Livestream
Kehl wählt am Sonntag den OB

Wer wird neuer Chef im Kehler Rathaus? | Foto: rek

Kehl (st). Entscheiden sich Kehl Wähler bereits am kommenden Sonntag, 6. Februar, für neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister. Die Reihenfolge auf den Stimmzetteln lautet: Wolfram Britz, gefolgt von Thomas Wuttke, Dr. Anemone Bippes und Dr. Susanne Hildebrandt. Letztere hatte dabei ihren Rückzug aus persönlichen Gründen nach der entsprechenden Frist erklärt. 4.567 Wahlberechtigte haben mittlerweile ihre Briefwahlunterlagen angefordert. Die Präsentation der Wahlergebnisse gibt es am Sonntag, 6. Februar, ab 18.30 Uhr im Livestream.

Corona-Regeln im Wahllokal

Wer den Urnengang am Sonntag vorzieht, muss sich an die geltenden Corona-Bestimmungen halten: Wahlberechtigte, die in den 25 Wahllokalen in der Kernstadt und den Ortschaften ihre Stimme abgeben, sind verpflichtet, vor dem Betreten eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske aufzusetzen. Ausnahmen gelten für unter Sechsjährige sowie für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske aufsetzen und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Wahlhelfer tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.

Wie schon bei der Bundes- und Landtagswahl im Vorjahr, wird auch bei der OB-Wahl ein Ordner als zusätzlicher Wahlhelfer eingesetzt. Die Ordnerin oder der Ordner sorgt dafür, dass in den Wahllokalen nicht mehr als zwei Wähler gleichzeitig ihre Stimme abgeben. Der Eingang in und der Ausgang aus dem jeweiligen Wahlgebäude sind getrennt.

Wer das Wahlgeschehen lediglich beobachten möchte, darf dies gemäß dem Öffentlichkeitsgrundsatz tun. Allerdings ist zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis erforderlich. Das heißt, Wahlbeobachter müssen vorweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Im Wahlraum ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Wahlberechtigte sowie Wahlbeobachtende sind angehalten, sich vor dem Betreten die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Desinfektionsspender stehen am Wahltag bereit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zutritt zum Wahlgebäude untersagt werden, beispielsweise, wenn Wahlberechtigte sich weigern, eine FFP2-Maske zu tragen, obwohl sie kein ärztliches Attest haben. Zeigen Wahlberechtigte typische Symptome einer Corona-Infektion wie Atemnot, Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, dürfen sie ebenfalls nicht ins Wahllokal. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die unter Quarantäne stehen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 4. Februar, 18 Uhr angefordert werden. 4.567 Kehler haben dies inzwischen getan. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Stadtverwaltung sieben Briefwahlbezirke eingerichtet. 

Falls es zu einem zweiten Wahlgang, einer sogenannten Neuwahl, kommt, können hierfür die Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 18. Februar, 18 Uhr angefordert werden. Wenn Wahlberechtigte bereits für beide Termine Unterlagen beantragt haben, müssen sie nichts weiter veranlassen.

Der Wahlabend

Die Präsentation der Auszählungsergebnisse überträgt die Stadt am Wahlabend ab 18.30 Uhr aus der Stadthalle ins Internet. Interessierte finden den Livestream auf dem städtischen Youtube-Kanal. Eine öffentliche Veranstaltung in der Stadthalle ist im Hinblick auf die gegenwärtige Corona-Infektionslage nicht vorgesehen.

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