Vorsichtsmaßnahme
Hochschule Kehl stellt Lehrbetrieb bis 19. April ein
Kehl (st). Auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung stellt die Hochschule Kehl ihren Lehrbetrieb bis einschließlich 19. April ein.Der Erlass ist nicht gleichbedeutend mit einer Schließung der Hochschule, sondern bezieht sich explizit nur auf den Lehrbetrieb - vergleichbar mit der vorlesungsfreien Zeit. Die Hochschule bleibt für Verwaltung, Forschung und Weiterbildung nach aktuellem Stand geöffnet.
Diese Maßnahme ist ein Beitrag, um die Verbreitungsdynamik des Corona-Virus möglichst zu verlangsamen. Alle anderen Regelungen zu den Dienstreiseaktivitäten, Hygiene, Meldepflicht von Symptomen und ähnlichem gelten unverändert und müssen weiterhin beachtet werden.
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