Testmöglichkeiten in Nähe der Haltestellen
3G-Regel in der Tram
Kehl (st). Wer von Mittwoch, 24. November, an die Tram auf dem Kehler Stadtgebiet nutzen möchte, muss die 3G-Regeln einhalten, also entweder vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder frisch negativ getestet sein. Die Technischen Dienste Kehl (TDK), die auf Kehler Territorium für den Betrieb der Tram zuständig sind, werden die Einhaltung der Regelung an den drei Tram-Haltestellen kontrollieren. Sie weisen darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe aller drei Kehler Tram-Haltestellen Testmöglichkeiten bestehen.
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