Einbruch bei Einnahmen
23 von 28 Spielhallen müssen wohl schließen

Kehl (st). 23 von 28 Spielhallen in Kehl müssen wohl schließen, weil sie die im Landglücksspielgesetz Baden-Württemberg vorgegebenen Abstandsregelungen nicht erfüllen. Die Betreiber, beziehungsweise deren Anwälte, haben in den zurückliegenden Tagen Post von der Stadt erhalten: Mit den Bescheiden wurden die Erlaubnisse, eine Spielhalle zu betreiben, aufgehoben, schreibt die Stadt Kehl in einer Pressemitteilung. Das hat auch Auswirkungen auf die städtischen Finanzen: Im Vergleich zu 2018 werden sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer 2022 voraussichtlich mindestens halbieren, was in Zahlen ausgedrückt einen Rückgang von 6,1 Millionen Euro auf 3,055 Millionen Euro bedeuten kann.

Bereits seit dem 30. Juni 2017 benötigen Spielhallen eine Erlaubnis nach dem Landesglücksspielgesetz. Die früher nach der Gewerbeordnung (also einem Bundesgesetz) erteilten Erlaubnisse, wurden mit diesem Tag unwirksam. Dies war eine Folge der Förderalismusreform; die Länder hatten sich zuvor im Glücksspielstaatsvertrag von 2011 auf gemeinsame Grundsätze verständigt.

Aufgrund einer politischen Entscheidung wurde für alle in Kehl vorhandenen Spielhallen die Erlaubnis für den weiteren Betrieb erteilt und bis zum 30. Juni 2021 befristet. Der Entscheidung lagen damals zwei Hauptsorgen zugrunde: Zum einen fürchteten Verwaltung und Gemeinderat hohe Schadensersatzansprüche für den Fall, dass Schließungen vor Gericht erfolgreich angefochten würden; zum anderen rechnete man mit einer kaum zu bewältigenden Prozessflut. Rückblickend ist nach heutigem Kenntnisstand klar: Die Erlaubnisse hätten – von wenigen Härtefällen abgesehen – nicht mehr erteilt werden dürfen. Im Mai 2021 wurden deshalb auf Verlangen und in Zusammenarbeit mit der Freiburger Regierungspräsidium als Fachaufsichtsbehörde die Betreiber der Spielhallen angehört und die Erlaubnisse zurückgezogen.

Wenige Härtefälle anerkannt

Schließen müssen Spielhallen, bei denen die Abstandsvorschriften untereinander oder zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (jeweils mindestens 500 Meter Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür) nicht eingehalten werden. Ausgeschlossen ist die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen, die sich in einem Gebäude oder Gebäudekomplex befinden.

Bei einigen wenigen Spielhallenbetreibern wurden Härtefälle anerkannt; die Fristen laufen jedoch alle am 30. Juni aus. Gerichtliche Eilrechtsschutzanträge wurden bereits angekündigt; die Stadt rechnet in den nächsten Tagen mit ihrem Eingang.

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