Besucherzahl auf 280 beschränkt
Schwimmbad Kappelrodeck öffnet wieder
Kappelrodeck (st). Nachdem der Gemeinderat unverzüglich nach Bekanntwerden der Auflagen trotz einer ordentlichen Erhöhung des absehbaren Defizits für das Schwimmbad "grünes Licht" gegeben hatte, ging es für die Verantwortlichen im Bad und der Gemeindeverwaltung mit Hochdruck daran, das Schwimmbad startklar zu machen. Neben der regulären Arbeiten bestand dies in diesem Jahr unter anderem in der Erarbeitung und Umsetzung eines Hygiene- und Schutzkonzeptes, organisatorischen und technischen Änderungen und der Akquise von Personal für den erhöhten Aufwand. "Da wir anders als andere Bäder bislang weder Drehkreuz noch andere Einlasstechnik hatten und die Einlasskontrolle vom Kiosk aus vorgenommen wurde, mussten wir insbesondere bei Zutrittskontrolle und Registrierung binnen weniger als drei Wochen ein komplett neues System aufsetzen", so Bürgermeister Stefan Hattenbach.
Das Schwimmbad der 6.000-Einwohner-Gemeinde habe nach der umfassenden Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der vergangenen Jahre zwischenzeitlich jährlich rund 40.000 bis 50.000 Besucher, rund 1.400 Jahreskarteninhaber gehörten zu den besonders regelmäßigen Gästen.
Auf 280 Besucher begrenzt
2020 werden diese Besucherzahlen wohl nicht erreichbar sein: Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig im Schwimmbad anwesend sein dürfen, ist nämlich auf 280 Personen begrenzt. Ebenfalls begrenzt ist die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Schwimmbecken befinden dürfen. 35 Personen dürfen gleichzeitig in das Schwimmerbecken, 20 in den Nichtschwimmerbereich des großen Beckens - für beide Bereiche gibt es deshalb fest definierte Zu- und Ausstiege. Die Maximalzahl für das Kleinkinder-Badeparadies liegt bei zehn Personen.
Es sind halbtagesbezogene Einzeleintrittskarten bis zum Erreichen des Maximums von 280 Personen erhältlich, die vorab online über ein Buchungssystem auf der Gemeindehomepage erhältlich sind. Daneben gibt es auch eine kostenpflichtige Bestellhotline unter der Telefon 01806/842538 (Festnetz 0,20 Euro/Anruf, Mobil 0,60 Euro/Anruf). Sollte es einem Badegast nicht möglich sein, über diese Wege an ein Ticket zu kommen, so sind diese auch zu den üblichen Servicezeiten im Bürger- und Touristbüro (Gemeindeverwaltung Kappelrodeck, Hauptstraße 65) erhältlich.
Öffnungszeiten aufgeteilt
Die Öffnungszeit des Schwimmbades ist auf zwei Halbtage aufgeteilt, und zwar von 10 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 Uhr. "Damit können wir die auf 280 Personen limitierte Zahl der möglichen Badebesuche quasi verdoppeln und möglichst viele Personen in den Genuss des Schwimmbades bringen, außerdem können so die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle besser gesteuert werden", so die Gemeindevertreter. An besucherstarken Tagen zählte das Bad zuletzt insgesamt über 1.000 Badegäste. Bei Austritten während der Besuchszeit können vom Einlasspersonal auch weitere Plätze wieder freigegeben werden, damit kann auch die Möglichkeit spontaner Besuche vergrößert werden.
Um 14 Uhr wird das Schwimmbad vollständig geräumt. Zwischen 14 und 15 Uhr und nach Betriebsende um 20 Uhr werden dann die Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt.
Tickets nicht übertragbar
Das vorab zu erwerbende Ticket gilt für einen der beiden Besuchszeiträume, also für den Vormittag oder den Nachmittag. Die Eintrittstickets sind aufgrund der pandemiebedingten namentlichen Erfassungspflicht der Besucher nicht übertragbar, auch eine Rückerstattung gekaufter, aber nicht genutzter Tickets ist nicht möglich. Mit der Buchung wird auch der Eintrittspreis fällig. Am Einlass im Freibad sind keine Eintrittskarten erhältlich, Zehner- oder Jahreskarten kann es 2020 nicht geben.
Die mit einem Barcode versehenen Eintritts-Tickets müssen in scannbarer Form (ausgedruckt oder auf mobilem Endgerät) beim Einlass vorgezeigt werden, dort werden sie erfasst und entwertet.
Mundschutz ist Pflicht
Wichtig für den Badebesuch ist es zu beachten, dass in Teilbereichen wie dem Eingangs-, Sanitär- und Umkleidebereich eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht besteht, ohne die kein Zutritt gewährt wird und eine von der Personenzahl begrenzte Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten.
"Als Grundlage für einen Badebetrieb gemäß der entsprechenden Corona-Verordnung muss während des gesamten Badebetriebs ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Das heißt im Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen und Umkleiden, am Kiosk, in den Becken, auf der Liegeweise, das heißt sowohl in Bewegung als auch sitzend oder liegend", so die Schwimmbadverantwortlichen.Dies gelte natürlich nicht für Personen eines Hausstandes.
Hattenbach appelliert an Gäste
Bürgermeister Stefan Hattenbach ist es wichtig, an die Besucher zu appellieren: "Bitte beherzigen Sie die im Schwimmbad geltenden Regelungen! Die Alternative wäre gewesen, das Schwimmbad nicht zu öffnen. Es war für alle Beteiligten nicht einfach, 2020 das Schwimmbad in Betrieb zu nehmen, da stecken viel Engagement und nicht leichte Entscheidungen dahinter. Wenn die Badegäste die Regeln nicht akzeptieren und beherzigen, müsste schlimmstenfalls das Schwimmbad für alle wieder geschlossen werden, und das kann niemand wollen!" Bei Nichtbeachtung erfolge deshalb im Sinne aller Badegäste ein Ausschluss vom Badebetrieb oder es wird ein Hausverbot ausgesprochen.
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