Beförsterung des Gemeindewaldes bleibt beim Kreis
Kontinuität trotz Umbruch
Kappelrodeck (st). Mit 343 Hektar ist die Gemeinde Kappelrodeck größter Waldbesitzer des Achertals. Auf sechs Distrikte verteilt, wird dort nachhaltig Forstwirtschaft betrieben. Der jährliche Einschlag beträgt rund 2.300 Erntefestmeter, wobei die Beförsterung des Kommunal-, Privat- und Kirchenwaldes nicht mit eigenem Personal, sondern durch eine so genannte „Kreis-Beförsterung“ im Auftrag der Gemeinde durch den Ortenaukreis erfolgt. Die Vermarktung des Holzes erfolgt über die Waldservice Ortenau eG (WSO eG), bei der die Gemeinde Kappelrodeck Genossenschaftsmitglied ist.
Beförsterung bleibt im Kreis
Die Gemeinde Kappelrodeck hatte bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2020 beschlossen, dass die Beförsterung weiterhin über die untere Forstbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis betrieben wird. Das jedoch unter Vorbehalt des in Krafttretens der Körperschaftswaldverordnung. Dieser Tage wurden die Verträge von Bürgermeister Stefan Hattenbach und Forstbezirksleiterin Yvonne Chtioui im Beisein von Revierförster Theo Blaich unterzeichnet.
Kontinuität
Die Gemeindeverwaltung hatte für den Gemeinderat detailliert die Vor- und Nachteile sowie Alternativen aufgezeigt. Die Beförsterung wird zwar - der Forstreform geschuldet - für die Gemeinde teurer, dennoch bleibt diese Lösung unterm Strich für die Gemeinde die vorteilhafteste, darin waren sich alle Räte einig, weshalb sie deshalb einstimmig dem Verwaltungsvorschlag zustimmten. "Kontinuität ist ein wichtiger Faktor im Wald, und gerade in Umbruchzeiten wertvoll. Grundsätzlich machen wir unsere Entscheidungen nicht von Personalien abhängig, in diesem Fall ist die Fortführung der Kreisbeförsterung aber auch unserer großen Zufriedenheit mit der guten Arbeit des Revierleiters zu verdanken. Sollte sich das ändern oder es andere Konstellationen geben, müssen wir natürlich neu entscheiden", so Bürgermeister Stefan Hattenbach.
Laubholzvermarktung
Alles beim Alten bleibt auch in der Laubholzvermarktung. Diese wird weiterhin durch die Waldservice Ortenau eG erfolgen, deren Genossenschaftsmitglied die Gemeinde ist. Nur in Ausnahmefällen, in den es für alle Beteiligten die wirtschaftlich bessere Lösung sei, erfolge der Laubholzverkauf über das Amt für Waldwirtschaft. Für diese zusätzliche Ausnahmefälle-Option wurden mit dem Vertrag ebenfalls die notwendigen Grundlagen geschaffen. "Die organisatorischen Grundlagen sind der neuen Gesetzeslage angepasst. Damit können wir uns im Forst wieder unseren Aufgaben zuwenden und nachhaltige Forstwirtschaft betreiben. Und den Wald mit all seinen verschiedenen wichtigen Funktionen für aktuelle und künftige Generationen erhalten und weiterentwickeln", so das Fazit von Bürgermeister Stefan Hattenbach.
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