Geänderte Freibadgebühren
Hornberger Räte stimmen einstimmig für eine Anpassung der Eintrittspreise
Hornberg (pt). Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren für das Hornberger Freibad erfolgte zur Badesaison 2011/2012. Nun stimmten die Räte in der vergangenen Gemeinderatssitzung einstimmig für eine Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019.
Bürgermeister Siegfried Scheffold schickte voraus, dass der Eintritt künftig über einen Kassenautomaten abgewickelt werde. Dafür habe man sich eine Tarifstruktur überlegt, die stark vereinfacht sei. An Einnahmen erwartet werden bis zu 47.000 Euro. Diese resultierten aus einer Erhöhung der Eintrittspreise und einer erwarteten Steigerung der Besucherzahlen.
Beschlossen wurde nun, dass eine Einzelkarte für Erwachsene künftig 3,50 Euro, statt der bisherigen 2,50 Euro, kosten soll. Der ermäßigte Eintritt wird von den bisherigen 1,50 Euro auf zwei Euro angehoben. Eine Zehnerkarten für Erwachsene wird 28 Euro, statt 20 Euro, kosten, ermäßigt wird sie für 16 Euro erhältlich sein. Nach wie vor gebe es dafür zwei Eintritte umsonst. Die Jahreskarte für Erwachsene kostet künftig 55 Euro, ermäßigt 30 Euro, für Familien 90 Euro, ermäßigt 80 Euro. Jahreskarten im Vorverkauf bis zum 15. April, für die es erstmals einen zehnprozentigen Rabatt gibt, kosten für Erwachsene 50 Euro, ermäßigt 27 Euro, für Familien 81 Euro und mit der Familien-Ermäßigung 72 Euro. Liegestühle gibt es künftig für 3,50 Euro.
Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag von Stadtrat Rolf Hess für eine Ermäßigung für Rentner oder Hartz-IV-Empfänger. Dies hielt insbesondere Scheffold für »kritisch«, da man nicht in Sozialsysteme eingreifen wolle. Stadtrat Patrick Fricke erkundigte sich nach einem Feierabendtarif. Man wolle aus drei Gründen darauf verzichten, so Scheffold: Das Bad schließe in der Vor- und Nachsaison bereits um 19 Uhr und weise bisher zu dieser Uhrzeit eine geringe Frequentierung auf. Hinzu käme, dass betroffene Berufstätigen in den meisten Fällen Jahreskarteninhaber seien und die einfache Gebührenstruktur künftig erhalten bleiben solle.
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