Regeln und Grundsätze
Trinkwasserqualität wird streng geprüft
Haslach (ro). Es wird ganz selbstverständlich rund um die Uhr und zumeist ohne Bedenken genutzt: das Trinkwasser. Doch wie sauber ist es eigentlich und kann es auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden? "Ja", sagt Benjamin Armbruster, Wassermeister von den Stadtwerken Haslach: "Das Trinkwasser kann unbedenklich genutzt werden, auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung." Der Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom Landratsamt Ortenaukreis Bernhard Vetter stimmt dem zu: "Werden die Werte der Trinkwasserverordnung, TrinkwV, eingehalten, kann das Trinkwasser auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung Verwendung finden."
Trinkwasserverordnung gewährleistet Reinheit
Die TrinkwV ist ein Bundesgesetz, was vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wird und auf der EU-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG basiert. In ihr sind alle mikrobiologischen und chemischen Parameter aufgeführt, die die Reinheit des Trinkwassers gewährleistet. Die Stadtwerke der Gemeinden müssen dafür sorgen, dass diese Werte eingehalten werden, andernfalls dürfen sie das Wasser nicht verkaufen. Der Grenzwert für zum Beispiel Nitrat liegt laut TrinkwV bei 50 Milligramm pro Liter. "Der Nitratgehalt in unserem Leitungswasser ist sehr gering", sagt Benjamin Armbruster. Das liegt zum einen daran, dass rund um dem Haslacher Quellgebiet keine Landwirtschaft betrieben wird und zum anderen, weil Quellwasser gegenüber Tiefbrunnenwasser flacher ist.
Die Stadtwerke Haslach beziehen den größten Teil des Trinkwassers aus Quellen in der Gemarkung Mühlenbach, der Rest kommt von der Wasserversorgung Kleine Kinzig aus dem Oberlauf der Kinzig im Hochschwarzwald. Mit diesem Quellwasser werden rund 7.000 Einwohner in Haslach, den Ortsteilen Schellingen und Bollenbach und ein Teil der Einwohner aus Hofstetten versorgt.
Ob die Parameter der TrinkwV auch tatsächlich eingehalten werden, überprüfen externe Labore. "Jedes Stadtwerk kann sich aussuchen, in welches Labor es Wasserproben schickt. Es muss nur geeignet sein. Wir arbeiten mit dem 'SchwarzwaldWASSER' Labor in Bühl zusammen", so Benjamin Armbruster. "Wie oft im Jahr das Wasser untersucht werden muss, hängt davon ab, welche Gesamtmenge an Wasser durch den Wasserversorger abgegeben werden", erklärt Bernhard Vetter. Jedoch müssen mindestens vier Proben im Jahr von den öffentlichen Wasserversorgern genommen werden.
Ständige Kontrolle des Quellgebiets
Neben den vorgeschriebenen Proben, werden weitere Maßnahmen von den Wasserversorgern durchgeführt, um die Reinheit des Wassers zu garantieren. So wird erstens das Quellgebiet durch eingerichtete Schutzzonen streng überwacht. Zweitens wird das Wasser in sogenannten Hochbehältern fachgerecht gespeichert. Hier misst ein Gerät permanent unter anderem den PH-Wert und die Temperatur des Wassers. "Jede Gemeinde hat seinen eigenen Wasserspeicher", so Armbruster. Der Hochbehälter in Haslach zählt 2.000 Kubikmeter. Drittens behält ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr die Rohrleitungen im Auge, um Rohrbrüche rechtzeitig zu erkennen. "Die Rohre werden außerdem durch einen geringen Anteil von Chlor im Wasser sauber gehalten", erklärt der Wassermeister.
"Unser Wasser ist zudem sehr weich. Es hinterlässt kaum Kalkablagerungen im Wasserkocher", sagt der Wassermeister der Haslacher Stadtwerke. "Ansonsten hängt die Wasserqualität von der Region ab, quasi von der Natur selbst, woher man es nimmt", fasst Benjamin Armbruster zusammen.
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