Junker-Hubschrauber beim symbolischen Spatenstich
War die Heli-Landung ohne Anruf erlaubt?
Gengenbach (gro). "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Herr Junker heute Vormittag gegen 11 Uhr mit seinem Hubschrauber auf dem von ihm erworbenen Areal in Gengenbach gelandet ist, ohne die Betreiber des Pferdehandels Wussler vorab zu informieren", erklärt Gregor Strempel, Rechtsanwalt der Familie, am Montag in einem Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg (RP). Darin erläutert er, dass sowohl nach Ansicht des RP als auch des Verwaltungsgerichts Freiburg von dem startenden und landenden Hubschrauber für die Pferde der Familie erhebliche Gefahren ausgehen würden, da diese durchgehen und auf die stark befahrene Landstraße geraten könnten. Deshalb habe das RP unter Punkt 18 seiner Genehmigung vom 15. Dezember 2016 für einen Hubschrauberlandeplatz die Firma Junker in einer Auflage ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es erforderlich sei, die Betreiber des Reitbetriebes vor jeder Landung und vor jedem geplanten Start zu informieren.
Würde das Unternehmen darauf verweisen, dass der Flug nicht unter diese Genehmigung falle, sondern aufgrund einer Allgemeinerlaubnis nach Paragraf 25 Luftverkehrsgesetz erfolgt sei, so weist Strempel darauf hin, dass Starts und Landungen auch danach nur zulässig seien, wenn dies gefahrlos möglich sei. "Da sowohl nach Ansicht des Regierungspräsidiums als auch des Verwaltungsgerichts Freiburg auf dem Areal in Gengenbach ein gefahrloses Starten und Landen ohne vorgängige Information des Betreibers des Landhandels Wusslers nicht möglich ist, was Herrn Junker aufgrund der erteilten Genehmigung und des ihm bekannten Urteils bestens bekannt ist, bestehen daher ganz erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit von Herrn Junker und seines Piloten", schreibt Gregor Strempel und fordert die Behörde auf, dem unverzüglich nachzugehen und die erteilte Genehmigung für Starts und Landungen auf dem Areal sowie die erteilte Allgemeinerlaubnis umgehend zu entziehen, bevor es zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Personenschäden kommen könnte.
"Diese Behauptungen sind so nicht richtig", betont die Firma Junker auf Anfrage. "Wir mussten diesen Anruf nicht tätigen, da die Landung nicht im Rahmen des Betriebes des Flug- und Landeplatzes erfolgt ist." Der sei noch nicht gebaut. Das Nordracher Unternehmen bestätigt, dass der Helikopter am Montag auf dem Gengenbacher Gelände gelandet sei, allerdings habe nicht der Firmeninhaber darin gesessen, sondern Gäste aus Tschechien, die zum symbolischen Spatenstich gekommen seien, der an diesem Tag vollzogen worden sei. "Wir haben eine normale allgemeine Genehmigung, die die Landung und den Start abdeckt", betont das Unternehmen. Man habe sich am Morgen davon überzeugt, dass die Pferde der Familie hinter dem Haus und die Ziegen nicht auf der betroffenen Weide gestanden hätten. "Die Rinder waren ebenfalls im hinteren Teil des Geländes, so dass wir sicher waren, dass sie nach unserer Meinung nicht durch den Lärm erschreckt worden wären", so die Firma Junker.
Das Regierungspräsidium Stuttgart, das mittlerweile für die Luftraumüberwachung in ganz Baden-Württemberg zuständig ist, stellt auf Anfrage fest: "Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Daher ist schon aus Rechtsgründen und – wenn der Hubschrauberlandeplatz noch nicht gebaut ist – auch aus tatsächlichen Gründen eine Landung auf der Grundlage der Anlagen- und Betriebsgenehmigung nach Paragraf 6 Luftverkehrsgesetz nicht möglich. Ein Unternehmen des Junker Konzerns verfügt über eine Allgemeinerlaubnis für den Einsatz von Hubschraubern. Es ist möglich, dass die genannte Landung von dieser Allgemeinerlaubnis abgedeckt ist, was in der Kürze der Zeit aber nicht geprüft werden kann."
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