Klagen um Hubschrauber-Landeplatz
Pferde werden zum Kriterium

Freiburg/Gengenbach (rek). Die Lärmbelastung für zwei Anwohner durch Starts und Landungen von Hubschraubern auf dem geplanten Neubau des Unternehmens Junker auf dem früheren Hukla-Areal sind nicht das entscheidende Kriterium für eine Genehmigung. Dies berichtet Dirk Knop als Prozessbeobachter für die Gengenbacher Bürgerinitiative nach dem Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht am Donnerstag.

Zwar läge ein Anwohner knapp über, der andere etwa unter dem Grenzwert von 50 Dezibel. Für das Gericht allerdings entscheidender sei die Haltung der Pferde durch den Landhandel Wussler. Der Unternehmer gehört zu den beiden Klägern gegen den von der Nordracher Firma Junker geplanten Hubschrauberlandeplatz, die ihren Firmensitz von Nordrach nach Gegenbach verlegen will. Da Pferde Fluchttiere seien, müsse das Gericht die Gefährdung für die weiteren Anwohner, den Verkehr und die Tiere selber durch den Luftverkehr beurteilen, so die Einschätzung Knops.

Der Prozess gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, hatte am Donnerstag erst am späten nachmittag begonnen. Zuvor hatten Anwohner ihre Klage gegen die Starts und Landungen des Hubschraubers am Sitz in Nordrach zurückgezogen. Die Aushandlung einer entsprechenden Einigung hatte die Verzögerung verursacht. Im Gegenzug für das Führen eines "Fahrtenbuchs" zogen die Anwohner ihre Klage zurück.

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