Begründung des Verwaltungsgericht Freiburg endlich veröffentlicht
Kläger gegen Helilandeplatz wollen Berufung beantragen
Gengenbach (gro). Der Streit um den Hubschraubersonderlandeplatz für die Firma Junker in Gengenbach wird in die nächste Runde gehen. "Wir haben uns entschieden, Berufung zu beantragen", teilen Barbara und Markus Wussler mit, die mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP Freiburg) gescheitert waren.
Zur Erinnerung: Im Dezember 2016 hatte das RP die Genehmigung für die Anlage und den Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatz erteilt. Dagegen hatten Nachbarn mit der Begründung, dass sie in besonderer Weise durch den Lärm betroffen seien, geklagt. Die Kläger gaben außerdem an, dass ein Bedarf für Luftverkehr nicht geltend gemacht werden könne, da dieser durch die Flugplätze Lahr und Offenburg gedeckt werde. Einer der Kläger, das Ehepaar Wussler, das in unmittelbarer Nähe Pferde hält, wendete außerdem ein, dass diese wegen des Lärms durchgehen und auf die Straße neben der Koppel laufen könnten.
Am 19. April wies das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage ab. Mit der Urteilsbegründung ließ es sich allerdings Zeit. Erst kurz vor Ablauf der fünfmonatigen Frist, am 19. September, wurde den Klägern die Urteilsbegründung zugesandt. "Wir haben mehrmals nachgefragt", bestätigt der Rechtsanwalt Gregor Strempel, Kanzlei Strempel und Kollegen in Offenburg.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Genehmigung nicht die Kläger in ihren Rechten verletze und der für die Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes erforderliche luftverkehrliche Bedarf gegeben sei. Die Kläger seien auch nicht in ihrem Recht auf gerechte Abwägung ihrer schutzwürdigen Belange verletzt. Ein Schallschutzgutachten belege, dass sie keinem Lärm, der die maßgebliche bei 50 dB (A) anzusetzende Schwelle der Erheblichkeit überschreite, ausgesetzt seien. Die umfängliche Einschränkung der Flugzeiten reiche laut Verwaltungsgericht aus, den Interessen der Kläger Rechnung zu tragen. Außerdem genüge die Auflage des RP, dass Familie Wussler vor jedem Start oder Landung zu informieren sei, damit sie ihre Pferde von der Koppel holen könnten, um deren Interessen zu gewähren, so die Urteilsbegründung.
"Weder in der Auflage noch in dem Urteil wurde festgesetzt, in welcher Form oder in welchem Zeitraum wir informiert werden müssen", empören sich Barbara und Markus Wussler. Für sie bedeute dies de facto, dass sie während der Flugbetriebszeiten – montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 13 Uhr – nicht unterwegs sein dürften. "Denn wenn wir die Pferde nicht sichern und sie geraten in Panik", so Barbara Wussler, "tragen wir das gesamte Risiko." Ihre Haftpflichtversicherung würde in diesem Fall nicht mehr greifen. "Wenn etwas passiert, kann das sehr teuer werden", so die beiden enttäuscht. Wie sich diese Praxis in ihr Berufsleben integrieren lässt, können sich beide nicht vorstellen. "Wir müssen immer wieder zu Kunden", so Markus Wussler. "Letzten Endes bedeutet diese Regelung, dass wir die Tierhaltung an diesem Standort aufgegeben müssen." Zudem ginge es nicht nur um die Pferde, die schnell in den Stall gebracht werden könnten. "Wir haben auch Highlander-Rinder, die das ganze Jahr auf der Koppel stehen", erklärt Barbara Wussler. "Für die haben wir nur einen Unterstand."
Eine Sicht, die ebenfalls der Anwalt des Ehepaares teilt. Für ihn ist dies allerdings nur ein Punkt, warum die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden sollte. "Ich sehe den Bedarf für einen Hubschrauberlandeplatz nach wie vor nicht gegeben", so Strempel, der bezweifelt, dass die nächsthöhere Instanz eine Fahrt von 15 Minuten zum nächsten Landeplatz als eine ausreichende Begründung ansieht. "Zudem hat das Unternehmen jetzt in Nordrach einen Landeplatz genehmigt bekommen." Außerdem wendet Rechtsanwalt Strempel ein, dass berechtigte Zweifel an der Eignung zum Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes bei dem Unternehmer selbst bestünden: "Er hat in seiner Autobiografie 'Der Fabrikant' sehr offen dargestellt, dass er es mit den Gesetzen nicht immer genau nimmt. Das Verwaltungsgericht Freiburg ist auf diese Argumentation nicht eingegangen."
Erwin Junker, Inhaber der Erwin Junker Maschinenfabrik GmbH, die den Landeplatz beantragt hat, wollte zu dem Urteil keine Stellungnahme abgeben.
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