Prozessauftakt gegen 25-Jährigen
Versuchte schwere räuberische Erpressung
Offenburg/Friesenheim (st). Das Landgericht Offenburg verhandelt ab dem 12. September über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen einen 25-Jährigen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen räuberischen Diebstahls.
Dem Mann wird vorgeworfen, sich Mitte April in einen Supermarkt in Friesenheim begeben zu haben, wo er sich zunächst in einem Büroraum versteckt haben soll. Als die beiden Angestellten den Raum betreten hätten, um die Kassenabrechnung durchzuführen, soll er sie mit zwei Teppichmessern bedroht haben, um sie zum Öffnen des Tresors und Überlassung des darin befindlichen Bargelds, etwa 10.500 Euro, zu zwingen. Eine Angestellte habe daraufhin versucht, den Angeklagten zu entwaffnen, woraufhin er ihr eine Schnittverletzung am Arm beigebracht habe. Ferner habe er einem anderen Angestellten mit dem Messer in die Wange und Oberlippe geschnitten, als dieser versucht habe, ihn aus dem Büro zu drängen. Aufgrund der Gegenwehr der Angestellten sei der Angeklagte letztlich geflüchtet. Eine weitere Angestellte, die sich ihm bei seiner Flucht in den Weg habe stellen wollen, habe er mit einer Schlagbewegung eingeschüchtert und vertrieben.
Am gleichen Tag soll der 25-Jährige in ein Privatanwesen in Friesenheim eingedrungen sein, wo er einen Aktenkoffer, Medaillen, Schmuck und weitere Wertgegenstände im Wert von mindestens 100 Euro entwendet habe. Als ihn der Eigentümer hierbei ertappt habe, soll er ihn mit einem länglichen, spitzen Gegenstand bedroht haben, um ihn von einer Gegenwehr abzuhalten und im Besitz der Tatbeute zu bleiben. Anschließend sei der Angeklagte über ein Fenster im Dachboden geflüchtet.
Der 25-jährige Angeklagte befindet sich seit April in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Tat in dem Supermarkt in Friesenheim. Den Diebstahl hat er eingestanden. Er ist in Rumänien wegen Eigentumsdelikten einschlägig vorbestraft und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
In der Hauptverhandlung soll auch geklärt werden, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain gestanden hat.
Prozessauftakt ist am 12. September um 9 Uhr im Sitzungssaal 2 des Landgerichts in Offenburg. Weitere Termine sind am 17. und 20. September, jeweils um 9 Uhr.
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