Ayad Akhtars „Geächtet“ im Parktheater

3. März 2020
20:00 Uhr
Parktheater, Lahr
Schauspiel "Geächtet" | Foto: Sabine Haymann
  • Schauspiel "Geächtet"
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Kulturamt präsentiert sprachgewaltige Auseinandersetzung über Religion und Rassismus

Ein Abendessen in der schicken Wohnung von Amir und Emily in der Upper-East-Side verändert alles. Der Moslem Amir ist Anwalt, seine Frau Emily eine aufstrebende amerikanische Künstlerin, die sich zur Bildenden Kunst des Islams hingezogen fühlt. Der jüdische Kurator Isaac, der mit seiner afroamerikanischen Frau Jory zum Dinner gekommen ist, will Emilys
Bilder in seiner nächsten Ausstellung präsentieren. So scheint der Abend der Malerin zu gehören. Für ganze zwei Minuten. Denn unmittelbar nach Ankunft der Gäste beginnen die Diskussionen um Tradition, Kunst, Glaube und Vorurteile, die nach und nach zu gegenseitigen Anfeindungen werden. Die Schauspielbühnen Stuttgart zeigen das Schauspiel mit dem Titel „Geächtet“ von Ayad Akhtar in Koproduktion mit dem Alten Schauspielhaus in der Reihe StadtTheater Lahr vom Kulturamt Lahr. Der Vorhang öffnet sich am Dienstag, den 3. März um 20 Uhr im Lahrer Parktheater. Bereits ab 19 Uhr können Interessierte an einem kostenlosen Einführungsvortrag im Oberen Foyer des Parktheaters teilnehmen.

Nicht nur die unterschiedlichen Kulturen befeuern den Konfliktherd – Jory und Amir haben auch berufliche Spannungen auszutragen, da beide in derselben Anwaltskanzlei tätig sind. Doch nun ist Jory befördert worden.
In seinem Debütstück diskutiert Ayad Akhtar anhand aufgeklärter Karrieristen im vermeintlich politisch korrekten Fahrwasser hochaktuelle, brennende Themen der US-amerikanischen Gesellschaft zwischen Patriot Act und Integration, alltäglichem Rassismus und Terrorismus. Im Jahr 2013 wurde „Geächtet“ mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet.
Vorverkauf im KulTourBüro, Altes Rathaus, Kaiserstraße 1: Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:30 Uhr und Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr. Infos unter Telefon: 07821 9502-10 und www.kultur.lahr.de (Geschlossen vom 22.12. bis 6.1.20).

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