Ökumenischer Hospizdienst Acher-Renchtal lädt ein | Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Autonomie im Sterbeprozeß!

Öffentlicher Vortrag mit Brigitte Wörner

Für viele Menschen ist der Gedanke an das eigene Sterben eine große Herausforderung und oftmals mit Unsicherheiten, Ängsten und inneren Nöten verbunden. Dazu auch die Fragen „Wie werde ich sterben, kann ich mein Sterben beeinflussen, können meine Wünsche zum Sterben respektiert werden und wo und wie kann ich diese Wünsche äußern?

Um eventuellen Wünschen zum Lebensende Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber das Instrument der Patientenverfügung eingerichtet – doch es gibt viel Diskussionsbedarf und auch Informationslücken. Damit eine Patientenverfügung auch Wirkung zeigen kann, braucht es jemanden aus dem nahen Umfeld, der dafür eintritt und die Rechte wahr nimmt. Dazu braucht es insbesondere auch eine Vorsorgevollmacht.

Frau Brigitte Wörner wird mit Ihnen an dem Informationsabend nach einem Impulsvortrag zur Patientenverfügung zu diesem Thema diskutieren und die bestehenden Fragen zur Patientenverfügung beantworten. Es wird an diesem Abend weniger um die juristische Seite gehen, sondern im Schwerpunkt um die ethischen und moralischen Gesichtspunkte einer Patientenverfügung und deren praktische Umsetzung. Frau Wörner bringt viel Erfahrung im Umgang mit Patientenverfügung mit, da sie in ihrer Berufslaufbahn auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Intensivmedizin gearbeitet hat, wie auch im Bereich der Hospizarbeit und Trauerbegleitung schon seit vielen Jahren engagiert ist.

Der öffentliche Vortrag beginnt um 19.00 Uhr im Katholischen Gemeindehaus St. Josef in Achern (Kirchstraße 25). Der Eintritt ist frei. Um eine Spende für die Hospizarbeit wird gebeten.

Der ökumenische Hospizdienst Acher – Renchtal, Martinstraße 56, Achern ist unter Tel.: 07841/2 13 91 oder E-Mail: info@hospizdienst-achern.de oder www.hospizdienst-acher-renchtal.de erreichbar. Er bietet ehrenamtliche Begleitung und palliative Beratung Zuhause oder in den Pflegeheimen von Schwerstkranken und deren Angehörigen an.

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