Feuerwerksverbot in Ettenheim
Verstöße werden an Silvester geahndet

Ettenheim (st). Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei kam es in der Vergangenheit in verschiedenen Städten immer wieder zu Bränden – zum Teil mit erheblichem Schaden an historischen Gebäuden.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 gilt daher folgende Regelung:Das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Für Ettenheim bedeutet dies, dass durch das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern vor allem der engste Innenstadtbereich zwischen Oberem-, Unterem- und Ringsheimer Tor komplett erfasst ist. Selbstverständlich gilt dieses Verbot auch bei Fachwerkhäusern in den Ortsteilen.
Das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern gilt auch in der Nähe von allen historischen und denkmalgeschützten Gebäuden, wie etwa dem Schloss in Altdorf.

Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des historischen Stadtkerns. Sie weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geldbuße von bis 50.000 Euro geahndet werden können.

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