Denkmalschutz in der Altstadt
Schonender Umgang mit der Historie
Ettenheim (ds). Altes Fachwerk, barocke Kunst und eindrucksvolle Architektur: Ettenheim geizt keineswegs mit den Reizen seiner 1.200-jährigen Geschichte. Weil man hier schonend mit der Historie umgehen und möglichst viel Altbestand erhalten möchte, stehen zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz. Schon 1963 hat das Landesdenkmalamt die Innenstadt als Ensemble unter Schutz gestellt, 2002 wurde dieses auf den Vorstadtbereich ausgedehnt.
"Historische Innenstädte sind unheimlich identitätsstiftend", sagt Stadtbaumeister Maximilian Bauch. Die meisten Ettenheimer Kulturdenkmale stammen aus dem 19. Jahrhundert, manche sind sogar noch älter. "Im Dreißigjährigen Krieg ist die Stadt weitestgehend abgebrannt, die jetzt vorhandenen Bauten stammen aus der Barockzeit oder jünger. Wir können uns mit einer Innenstadt mit vielen barocken Elementen rühmen", so Bauch, der zusammen mit seinem Kollegen Rainer Gruninger von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Ettenheimer Rathaus für den Erhalt des Kulturguts in der Stadt zuständig ist. Sowohl die Stadt als auch die jeweiligen Eigentümer müssten ihrer Verantwortung dem kulturellen Erbe gegenüber nachkommen. In welcher Form, regelt neben dem baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz in Ettenheim die neue Altstadtsatzung, die 2011 in Kraft getreten ist.
"Denkmalschutz heißt aber nicht, dass man leben muss wie anno dazumal", betont Rainer Gruninger. Allerdings muss das Gebäude und dessen Originalsubstanz weitestgehend erhalten bleiben – sofern es im Bereich des Zumutbaren liegt. Alle Veränderungen, ob an der Fassade, am Dach, an den Fenstern oder der Heizung, müssen mit der Stadt abgesprochen werden. "Geht es beispielsweise um einen neuen Fassadenanstrich, muss die neue Farbe aus dem historischem Farbspektrum stammen und zur Umgebung passen", erläutert Maximilian Bauch. Mehrmals die Woche erhalten Bauch und Gruninger Anfragen von Eigentümern. "Der Beratungsaufwand ist sehr hoch, da jedes Gebäude unterschiedlich ist und individuell betrachtet werden muss", so Rainer Gruninger. Doch der Denkmalschutz werfe Eigentümern nicht nur Steine in den Weg: "Wir geben eine intensive Bauberatung, die nicht einmal bezahlt werden muss", betont Gruninger. Außerdem gewähre die Stadt Ettenheim als örtliche Besonderheit einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent des denkmalbedingten Mehraufwands – etwa für Holzsprossenfenster, eine Holzeingangstür oder Klappläden. "Dabei ist uns immer wichtig, mit den Bürgern die bestmögliche Lösung zu finden", so Gruninger weiter.
Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Stadt eine Erhaltungsmaßnahme anordnen kann, zum Beispiel, wenn ein Dach droht einzustürzen. "Auf solche Fälle werden wir entweder durch Ortsbegehungen aufmerksam oder bekommen Hinweise aus der Nachbarschaft", erläutert Maximilian Bauch. Auch kann es vorkommen, dass einem Gebäude der Denkmalschutz entzogen wird, etwa weil Maßnahmen nicht abgesprochen oder in der Vergangenheit zu viel geändert wurde. "Das kommt allerdings nur sehr selten vor", berichten Gruninger und Bauch. Wesentlich häufiger dagegen werden weitere Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. "Das passiert beispielsweise bei Eigentümerwechsel oder Umbauten. Dann wird das gesamte Objekt geprüft, ob es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder nicht", erklärt Maximilian Bauch.
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