Stadt erlässt Elternbeiträge
Kita-Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen

Ettenheim (st). Seit dem heutigen Montag, 22. Februar, befinden sich auch in Ettenheim die Kindergärten in einem sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Damit ist eine Betreuung wie vor dem Lockdown wieder möglich.
Auch wenn die 7-Tages-Inzidenz im Ortenaukreis aktuell bei 34,6 (Stand 21. Februar) und damit knapp unter der 35er-Marke liegt, mahnen die neuen, hochansteckenden Mutationen des SARS-CoV-2-Erregers weiter zur Vorsicht. Deshalb bittet das Kultusministerium die Eltern darum, sorgsam abzuwägen, ob sie die Betreuung ihrer Kinder durch die Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, so die Stadtverwaltung Ettenheim. Selbstverständlich würden in den Kindergärten die Schutzhinweise des Landesgesundheitsamtes, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie der Unfallkasse Baden-Württemberg befolgt.

Testung des Personals

Die Erzieher sowie das Personal an den Schulen können sich in Ettenheim zweimal pro Woche kostenlos einem Antigen-Test unterziehen. Die Testungen erfolgen in enger Kooperation mit den örtlichen Apotheken und niedergelassenen Ärzten. Teilweise kommt das medizinische Fachpersonal direkt in die Einrichtung oder Termine können in den Apotheken oder der Praxis vereinbart werden.

Erlass von Elternbeiträgen

Die bereits für den Februar erhobenen Elternbeiträge der städtischen Einrichtungen werden für den Zeitraum vom 1. bis 21. Februar erlassen und an die Eltern zurückerstattet. Von dem Erlass der Elternbeiträge sind die Familien ausgenommen, welche die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen haben. Diesen Familien werden die Elternbeiträge auf Grundlage der tatsächlichen Betreuungszeiten in Rechnung gestellt. Die Beiträge ab dem Monat März werden wie üblich eingezogen.

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