Appell der Stadt Ettenheim
Kein Brot an Wildtiere verfüttern
Ettenheim (st). Beim Ordnungsamt der Stadt Ettenheim gehen derzeit, auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, vermehrt Beschwerden über illegale Abfallablagerungen ein. Dies nimmt die Stadt zum Anlass, auf die rechtlichen Regelungen hinzuweisen.
Gesetzeslage
Nach Paragraf 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sowie Müll verpflichtet, diesen bei den dafür zuständigen Annahmestellen, wie zum Beispiel bei der Deponie Kahlenberg in Ringsheim, oder in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Sämtliche illegalen Ablagerungen, insbesondere in der Natur, sind verboten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden.
Tierschutz
Zuletzt wurde zunehmend Brot im Bereich des Ettenbachs entsorgt, teilweise sogar ganze Laibe. Hierbei kommt es an manchen Stellen zu vermehrtem Ungezieferaufkommen. Auch aus Tierschutzgründen sollte das Verfüttern von Brot an Tiere unterlassen werden. Den Wildtieren, insbesondere Vögeln und Enten, droht dadurch der Erstickungstod. So können große Mengen trockenes Brot durch aufgenommenes Wasser im Hals oder Magen der Tiere aufquellen. Außerdem enthält zum Beispiel Weißbrot kaum Nährstoffe und Brot generell Salz, welches den Wasservögeln schaden kann. Die Stadt appelliert deshalb, keine Lebensmittel in der Natur zu entsorgen und kein Brot an Wildtiere zu verfüttern.
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