Auf Mindestdurchfahrtsbreite achten
Fahrzeuge behindern den Winterdienst

Ettenheim (st). Aufgrund der derzeitigen winterlichen Witterung ist der städtische Räum- und Streudienst gefordert. Erhebliche Behinderungen treten durch gedankenlos am jeweiligen Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge ein. Der Räum- und Streudienst benötigt eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, kann es zu erheblichen Zeitverzögerungen bis hin zu nicht durchgeführtem Winterdienst mit allen möglichen rechtlichen Folgen führen.

In einem hieraus entstehenden Schadensfall hätte der durchfahrtsbehindernde Parker mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. Im Fall eines behinderten Rettungseinsatzes wären sogar noch gravierendere Ersatzansprüche zu erwarten. Zusätzlich liegt ein behinderndes Parken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, was gebührenpflichtig verwarnt werden kann. Die Stadtverwaltung Ettenheim appelliert daher an alle Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge entlang öffentlicher Straßen so abzustellen, dass der Winterdienst ungehindert passieren und seine Arbeit ausführen kann.

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