Eidechsenhügel als Ausgleichsmaßnahme
U-förmige Aufschüttungen sorgen für Verwirrung
Durbach-Ebersweier. Für Diskussion und Verwirrung sorgten in den letzten Wochen die 4 u-förmig aufgeschütteten Steinhügel im Bereich des Tiefbrunnen in Ebersweier. Illegale Bauschuttablagerungen oder doch Ausgrabungen von vier prähistorischen Hügelgräbern, wie ein Scherzkeks (siehe Foto) vermutet hatte?
Nichts der Gleichen stellte sich heraus, sondern eine Ausgleichsmaßnahme für die geplante Bebauung im naheliegenden Straßenzug "In der Au". Hier entsteht ein Minibaugebiet und nach Vorgaben der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung im deutschen Gesetz, sind hier geeignete ausgleichende Maßnahmen für die Natur zu realisieren.
Die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden (Quelle: wikipedia).
Hoffen wir nur, dass die Natur diese Maßnahme schnell annimmt und vor allem auch die Eidechsen erfahren, dass hier vier nagelneue Eigenheimhügel mit Eidechsenspielplatz entstanden sind. Es bleibt abzuwarten, wie das neue Refugium ankommt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.