Lockerungen für den Sport
Verordnung tritt ab heute in Kraft
Freiburg (TK). Die durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen für Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt ab heute in Kraft. So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden; davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlern und bis zu 100 Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August 2020 erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500.
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