Arbeitgeber müssen Jobs für Menschen mit Handicap vorhalten
Inklusion beginnt in den Köpfen der Menschen

4.010 Menschen mit Behinderung sind derzeit in der Ortenau in Beschäftigung. Die Agentur für Arbeit hilft bei der Jobsuche. | Foto: BfA
  • 4.010 Menschen mit Behinderung sind derzeit in der Ortenau in Beschäftigung. Die Agentur für Arbeit hilft bei der Jobsuche.
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Ortenau (ds). Ob privat oder im Beruf: Für viele gehört der Kontakt zu Menschen mit Behinderung nicht zum Alltag. Dabei sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen.
"Aktuell sind 4.010 schwerbehinderte Menschen im Ortenaukreis in Beschäftigung. Zum Beispiel arbeiten davon 1.673 im verarbeitenden Gewerbe, 687 im Gesundheits- und Sozialwesen und 460 in den öffentlichen Verwaltungen", berichtet Elisabeth Giesen, Geschäftsführerin operativer Bereich der Agentur für Arbeit Offenburg. Beschränkungen, welche Stellen für Menschen mit Behinderung geeignet sind, gibt es nicht: "Wir vermitteln alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, die für den jeweiligen Bewerber in Frage kommen", betont Giesen. Die Agentur für Arbeit unterstützt behinderte Menschen auf unterschiedliche Weise, sich in den Berufsalltag zu integrieren. "Dazu gehören finanzielle Unterstützungen im Rahmen von Bewerbungsverfahren, Arbeitserprobungen, berufliche Qualifizierungen, Coaching, Unterstützungen für Mobilitätshilfen bis hin zur Ausstattung des Arbeitsplatzes", so die Geschäftsführerin.
Bieten Unternehmen keine Stellen für Menschen mit Behinderung an, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März jeden Jahres der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten melden. Doch nicht alle Betriebe kommen dieser Meldepflicht auch nach. "Dann leiten wir Ordnungswidrigkeits-Verfahren ein", erklärt Elisabeth Giesen. So sind im vergangenen Jahr in der Ortenau 165 solcher Verfahren eingeleitet worden. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Entscheidung der Arbeitgeber über die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen nicht in Zusammenhang mit der Ausgleichsabgabe steht", berichtet Giesen. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur können die Arbeitgeber davon überzeugen, dass Menschen mit Behinderungen wertvolle und oft gut ausgebildete Arbeitskräfte sind. "Unter dem Gesichtspunkt, dass der Fachkräftebedarf in einigen Branchen in der Ortenau angekommen ist, werden Menschen mit Behinderung immer wertvoller. Die individuellen Fähigkeiten und Stärken der Arbeitskräfte sollten im Vordergrund stehen", so Elisabeth Giesen.
Nicolas Uhl war nach seinem Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl über ein halbes Jahr auf Jobsuche. Der 26-Jährige ist kleinwüchsig und auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Beworben hat er sich bei mehreren Gemeinden und Landratsämtern, zu zehn Bewerbungsgesprächen wurde er eingeladen. "Arbeitgeber müssen Bewerber mit Schwerbehinderung einladen. Oft habe ich aber schon während des Gesprächs bemerkt, dass ich keine Chance habe. Das war teilweise sehr frustrierend", berichtet er. Seit Oktober 2016 ist er Inklusionsbeauftragter der Stadt Kehl. In seinem Job ist ihm Öffentlichkeitsarbeit ganz wichtig: "Durch Öffentlichkeitsarbeit und die Begegnung und das Kennenlernen von Menschen mit und ohne Behinderung beziehungsweise verschiedener Kulturen können Vorurteile und Berührungsängste abgebaut werden. Denn Inklusion beginnt in den Köpfen der Menschen."

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