In Deutschland eröffnet das Namensrecht verschiedene Möglichkeiten
Wenn aus Lieschen Müller Frau Schneider wird

Mit der Heirat stellt sich die Frage, wie die Ehepartner mit Nachnamen heißen wollen. | Foto: Foto: Hochzeitsfotograf/pixelio.de
  • Mit der Heirat stellt sich die Frage, wie die Ehepartner mit Nachnamen heißen wollen.
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Mittleres Kinzigtal. Im Mittleren Kinzigtal sind die Nachnamen klassisch zuzuordnen und in der
Regel nimmt die Ehefrau den Namen ihres Mannes an und die Kinder tragen
den selben Familiennamen, berichtet die Leiterin des Wolfacher
Standesamtes Ute Moser. Es kann aber auch anders herum sein, die Ehefrau
behält ihren Namen, das Kind heißt mit Nachnamen wie Vater oder Mutter.
Alle Kinder müssen dann aber den gleichen Nachnamen tragen. Es kann
auch der Mann den Namen der Frau annehmen oder der Geburtsname mit
Bindestrich zum Doppelnachnamen angehängt werden.

Beispielsweise in Wolfach gab es 2015 insgesamt 32 Eheschließungen, zwei Paare legten
sich auf keinen Familiennamen fest und behielten jeweils ihren eigenen
Namen. 30 Paare entschieden sich für einen gemeinsamen Familiennamen,
darunter auch drei mit Doppelnamen, bei dem der Familienname mit
Bindestrich voran- oder hinten angestellt wurde. Von diesen 30 nahmen 28
der Frauen den Namen ihres Gatten an. Zwei Paare einigten sich auf den
Namen der Ehefrau als Familiennamen.

Möglichkeiten gibt es in Deutschland viele. „Das Namensrecht ist ein sehr komplexes Feld“, betont
Ute Moser und verweist auf den Paragraphen 1355 im Bürgerlichen
Gesetzbuch. Darin heißt es unter anderem „Die Ehegatten sollen einen
gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen...“. Ein Ehename könne
auch noch im Laufe der Ehe, ohne an Bedingungen geknüpft zu sein,
genannt werden, so Moser.

Anders ist es allerdings, wenn ein Ehename gewählt wird, „dann gibt es kein zurück“. Außer über die
Namensänderungsbehörde und dann auch nur mit einem triftigen Grund, wenn
beispielsweise der Name mit Negativem verbunden, damit nicht zumutbar
ist und der Antragsteller geschützt werden muss. Im Standesamt hingegen
werden lediglich personenstandrechtliche Voraussetzungen geprüft. „Es
wird nicht hinterfragt, warum der Ehepartner oder die Kinder wie heißen
sollen“, so die Standesamtsleiterin. Wichtig ist es allerdings, die
Abstammung und Staatsangehörigkeit zu prüfen: „Jedes Land hat seine
namensrechtlichen Vorschriften“. In der Praxis ist dies jedoch
umgekehrt. „Die Leute wollen so und so heißen, erst dann prüfen wir die
namensrechtlichen Vorschriften“, erklärt die Standesbeamtin.

In der russischen Namensgebung wird zum Beispiel der Vatername mit einem
unterschiedlichen Zusatz für Söhne oder Töchter zwischen Vor- und
Nachname gestellt. Der Sohn eines Vaters mit dem Namen Ivan heißt
Ivanowitch, die Tochter Ivanovna.

„Isländische Personennamen bestehen, wie alle nordgermanischen Personennamen, aber anders als in
anderen westlichen Ländern, meistens nicht aus den Vornamen und einem
Familiennamen, sondern aus den Vornamen und einem Vatersnamen, seltener
einem Mutternamen, der nicht die historische Abstammung von einer
Familie, sondern den Vornamen des Vaters oder der Mutter des Kindes
widerspiegelt“, heißt es auf der Internetseite von „Wissen bloggt“.
Demnach ist der Nachname der Vatername mit einem angehängten -son beim
Sohn und -dottir bei der Tochter.

Spanier besitzen dagegen zwei Nachnamen, die sie auch nach der Heirat behalten. Jedes Kind erhält den
ersten Nachnamen seines Vaters und den ersten Nachnamen seiner Mutter.
Diesen Namen behält man sein Leben lang, es gibt also keinen gemeinsamen
Familienname.

Autor: oa

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