Anklage gegen zwei Franzosen nach Banküberfällen
Taten mit schweren Waffen im September in Altenheim und Goldscheuer
Ortenau/Straßburg. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat jetzt Anklage beim Landgericht
Offenburg gegen die beiden französischen Staatsangehörigen erhoben, die
im Verdacht stehen, am 1. und am 29. September vergangenen Jahres die
Sparkassen-Filialen in Neuried-Altenheim und in Kehl-Goldscheuer
überfallen zu haben.
Die Anklage geht davon aus, dass die beiden 31 und 34 Jahre alten Männer am 1. September kurz vor 9 Uhr mit einer Pistole, einer Faustfeuerwaffe sowie einer sogenannten Pump-Gun
bewaffnet den Schalterraum der Sparkassen-Filiale in Altenheim betraten
und das Kassenpersonal bedrohten. Während einer der Täter im
Schalterbereich blieb, übersprang der andere den Tresen und forderte die
anwesenden Bankmitarbeiter unter Vorhalt einer Pistole auf, den Tresor
zu öffnen. Als ein Bankmitarbeiter den Tresor öffnete, konnte der
34-jährige Tatverdächtige einen erheblichen Bargeldbetrag entwenden.
Nachdem dieser noch weiteres Geld aus dem Schalterbereich an sich nahm,
verließen beide Täter die Bank und flohen mit einem Kleinwagen über die
französische Grenze. Der Wagen wurde kurz nach der Tat brennend auf
Straßburger Stadtgebiet aufgefunden.
Die zweite Tat wenige Wochen später in Kehl-Goldscheuer lief nach dem gleichen Muster ab. Die
beiden Männer sollen erneut schwer bewaffnet die dortige
Sparkassen-Filiale betreten haben. Während einer der Täter im Vorraum
der Bank verblieb, betrat der andere die Kassenräumlichkeiten und
bedrohte dort unter Vorhalt einer Waffe die anwesenden vier
Bankangestellten. Er forderte eine weibliche Bankmitarbeiterin auf, den
Tresor zu öffnen. Auch hier erbeuteten die Täter einen erheblichen
Bargeldbetrag. Sein Komplize hielt unterdessen die anderen Mitarbeiter
mit einer Schrotflinte in Schach. Anschließend flohen die beiden Männer
mit einem silberfarbenen Motorroller über die Pflimlin-Brücke nach
Frankreich. Die Angestellte, die unmittelbar mit der Waffe zur Öffnung
des Tresors aufgefordert worden war, erlitt infolgedessen einen
Nervenzusammenbruch.
Bei beiden Taten führten die Täter unter anderem auch mit Nägeln versehene Vorrichtungen mit sich, die im Fall der Verfolgung durch die Polizei zum Einsatz kommen sollten, um die
Verfolgung zu erschweren.
Den schließlich im März in Frankreich erfolgten Festnahmen der beiden Männer gingen intensive
grenzüberschreitende Ermittlungen voraus, die grundlegend für den
Fahndungserfolg waren. So gerieten die beiden Männer durch einen Hinweis
an die Straßburger Kriminalpolizei ins Visier der Fahnder in Frankreich
und Deutschland. Weil die Verdachtsmomente zunächst für eine Festnahme
noch nicht ausreichten, wurde in enger Abstimmung der deutschen und
französischen Polizei, der Offenburger Staatsanwaltschaft und der
Straßburger Untersuchungsrichterin eine grenzüberschreitende
Ermittlungskonzeption entwickelt. Danach konnten die Schritte der
Verdächtigen intensiv überwacht werden. Gleichzeitig behielt die Polizei
über Wochen die Zufahrtswege und Geldinstitute entlang der Rheinschiene
im Auge. Um den Bank-Mitarbeitern in dieser Zeit bestmögliche
Sicherheit zu gewährleisten, waren auch die betroffenen Geldinstitute in
die polizeilichen Maßnahmen eingebunden.
Bei der Festnahme der beiden Männer Anfang März in Straßburg konnten die Ermittler ein
umfangreiches Waffenarsenal beschlagnahmen. Neben Handfeuerwaffen und
der passenden Munition befand sich auch eine Pump-Gun. Selbst die bei
den Überfällen verwendeten Maskierungsmittel waren im Depot des Duos versteckt.
Die beiden Tatverdächtigen wurden im Juni dieses Jahres von den französischen Justizbehörden auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Offenburg nach Deutschland ausgeliefert. Beide haben
vor dem Haftrichter die Tatbegehung eingeräumt und sitzen seit Mitte
Juni in deutscher Untersuchungshaft. Die Anklage gegen sie lautet auf
schweren Raub in zwei Fällen. Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.
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