Verkaufsoffene Sonntage: Verband kritisiert Rechtssprechung
"Konsum ist heute Freizeitgestaltung"
Ortenau (ds). Mit einem italienischen Markt und einem verkaufsoffenen Sonntag feiert Offenburg am 1. uns 2. April das zehnjährige Bestehen der Städtepartnerschaft mit Pietra Ligure. "Wir feiern in der ganzen Stadt, 70 Geschäfte in der Innenstadt und auf der Grünen Wiese beteiligen sich", erklärt Stefan Schürlein, Leiter der Abteilung Stadtmarketing bei der Stadt Offenburg. Er geht davon aus, dass der verkaufsoffene Sonntag stattfinden kann. Schließlich hält man sich mit dem Festwochenende an den Leitsatz aus der aktuellen Rechtssprechung: "Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass eines Marktes ist nur dann zulässig, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt darstellt." Für den nächsten verkaufsoffenen Sonntag am 15. Oktober, der im Rahmen des Fischmarkts stattfinden soll, wird man sich bemühen, passende Themen auch auf der Grünen Wiese zu finden. "Ich hoffe allerdings, dass bis dahin Rahmenbedingungen, die für alle gelten, geschaffen worden sind. Es kann nicht sein, dass sich jede Stadt einzeln damit herumplagen muss. Da sehe ich den Einzelhandelsverband und die IHK in der Pflicht", betont Schürlein.
"Natürlich bemühen sich Verbände, darunter der Handelsverband und die Kammern, in Richtung Politik um eine rechtssichere Lösung", reagiert Olaf Kather, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Südbaden in Freiburg. Die gesetzliche Klarheit und Sicherstellung kann aber nur die Politik schaffen und kein Verband. "Wir stehen der Sache aber hoffnungsvoll gegenüber", betont Kather, früher Karstadt-Geschäftsführer und Vorsitzender der City-Partner Offenburg. Er unterstreicht, dass Konsum heute Freizeitgestaltung ist. "Dass Mama und Papa sonntags der Familie gehören, ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß und sogar populistisch", so Kather. So kritisiert er, dass die jüngste höchstrichterliche Rechtssprechung (siehe Titelseite) auf den Schutz des arbeitsfreien Sonntages beruht, der in der Weimarer Republik im Gesetz verankert wurde. "Ärzte, Bäcker, Tankstellenwarte und viele mehr arbeiten sonntags. Es ist fast diskriminierend, dass man Berufsgruppen hier rauslässt, obwohl sie zum Teil gerne arbeiten würden", unterstreicht Olaf Kather. Aus seiner Zeit bei Karstadt weiß er, dass sich stets mehr Arbeitswillige für den Sonntag gemeldet haben, als er überhaupt brauchte. "Der Sonntag ist so wichtig für den Einzelhandel, für die Arbeitsplätze und die Städte, die im Wettbewerb stehen." Er hofft, dass man irgendwann einmal so weit ist, den Anlass-Bezug für einen verkaufsoffenen Sonntag zu kippen.
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