Höher, schneller, breiter – wenn das Auto die Parkmaße sprengt

Auch die kleineren Fahrzeuge haben im Laufe der letzten Jahre um einiges in der Breite zugelegt. | Foto: st
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Ortenau. Platz ist heute oft Mangelware und zwar gerade dann, wenn es um das Thema Parken geht:
SUVs, VANs und Geländewagen werden immer beliebter und auch Klein- und
Mittelklassewagen gehen mehr und mehr in die Breite.

Dass es sich um ein Problem handelt, bestätigt auch Clemens Bieninger, Vorsitzender
des ADAC Südbaden: „Die Notwendigkeit ausreichend breiter Stellplätze
resultiert nicht nur aus dem großen Markterfolg der VANs und SUVs,
sondern vor allem aus der Zunahme der Fahrzeugbreiten in den
traditionellen Pkw-Segmenten aufgrund gestiegener Sicherheits- und
Komfortanforderungen.“ So sei laut einer Studie der Westsächsischen
Hochschule Zwickau und der Technischen Universität Braunschweig die
durchschnittliche Breite aller auf dem Neuwagenmarkt erhältlichen
Modelle zwischen 2000 und 2010 von 1,76 Meter auf 1,91 Meter um 15
Zentimeter angestiegen.

„Deutschlands meist verkaufter Pkw, der VW-Golf, hat zwischen 1974 und 2013 sogar einen Breitenzuwachs um 19
Zentimeter von 1,61 Meter auf 1,80 Meter erfahren“, erklärt Bieninger.
„Hinzu kommt, dass im Zuge des demografischen Wandels immer mehr ältere
Autofahrer auf unseren Straßen unterwegs sind, die in besonderem Maße
auf komfortabel zu befahrende Parkanlagen angewiesen sind.“ Daher
spricht sich der Experte dafür aus, die Stellplatzbreite von 2,30 Meter
auf 2,50 Meter zu erhöhen, um dem Zuwachs an breiteren Fahrzeugen
gerecht zu werden. Seien die Stellplatzbreiten in einem Parkhaus zu
gering, empfiehlt Bieniger das Fahrzeug an einer weniger frequentierten
Ebene des Parkhauses abzustellen oder es im Zweifel wieder zu verlassen.

In Lahr hat man bereits reagiert. Hier wird derzeit das Volksbank-Parkhaus saniert. Martin Spirgatis, Leiter für Verwaltung und
Gebäudemanagement erklärt: „Wir orientieren uns an der sogenannten
‚Garagenverordnung‘ des Landes Baden-Württemberg und den Empfehlungen
für Parkhausbetreiber, die ein Mindestmaß von 2,30 Meter bis 2,50 Meter
in der Breite vorsehen. Wo es raumtechnisch und wirtschaftlich
vertretbar ist, werden die Stellplätze deutlich über diesen
Anforderungen liegen, da sich die Fahrzeuge seit dem Inkrafttreten der
Verordnung im Jahre 1997 verändert haben.“

Jedoch sei es durch die statikbedingte Einteilung des knapp 20 Jahre alten Parkhauses nur in
einigen Bereichen möglich, übergroße Stellplätze zur Verfügung zu
stellen. „Zudem geben Fahrbahnführungen und Stützen die Stellflächen in
vielen Bereichen unabänderlich vor. Wo es möglich ist, werden die
Parkreihen nach der Sanierung großzügiger gestaltet sein. Das bedeutet
aber auch, dass im neugestalteten Parkhaus anstatt der bisher 180
Parkplätze 15 weniger zur Verfügung stehen werden“, so Spirgatis.

Anders sieht es in Achern aus. In der Tiefgarage am Marktplatz habe man keine
Probleme mit „überbreiten“ Fahrzeugen, wie Helga Sauer von der Stadt
erklärt: „Bisher hatten wir keine Beschwerden und sehen keine
Veranlassung dazu, die Stellplätze zu verbreitern.“

So auch in der Kehler Tiefgarage am Centrum am Markt. Fahrzeuge mit Überbreite
seien bisher kein Thema gewesen, erklärt Annette Lipowsky von der Stadt
Kehl. „In den Einstellverträgen gibt es Beschränkungen in der Höhe, bis
1,90 Meter, und in der Länge, bis fünf Meter, nicht aber in der Breite“,
so Lipowsky weiter, die auf eine Stellplatzbreite von 2,30 Meter
hinweist. Dafür hat man in der Stadt ein ganz anderes Problem: Ein
Porschefahrer gibt Anlass für Diskussionen. „Er hat Angst um sein
wertvolles Fahrzeug und blockiert immer wieder zwei Parkplätze. Weil es
sich dabei um einen Einzelfall handelt, wurde mit dem Mann gesprochen“,
erklärt Lipowsky. „Sollten Autofahrer dennoch für Belehrungen nicht
zugänglich sein, werden die Technischen Dienste von ihrem Hausrecht
Gebrauch machen und diese der Tiefgarage verweisen.“

Auch in Lahr zeigt man sich kulant, wenn ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug zwei
Stellplätze blockiert. „Wir weisen ihn mit einem formalen Schreiben
darauf hin, beim nächsten Parkhausaufenthalt auf den eingezeichneten
Bereichen zu parken“, so Spirgatis. Und wenn man so eingeparkt wird,
dass man nicht mehr in sein Fahrzeug kommt? In Lahr verweist man darauf,
das Servicepersonal anzusprechen. Annette Lipowsky gibt allerdings zu
bedenken, dass die Parkhausverwaltung keine Möglichkeit hat, die
Zuparker zu kontaktieren. In diesem Fall sein dann guter Rat teuer.

Autor: Laura Bosselmann

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