Für einheimische Kinder gibt es immer einen Platz
Ortenau. Nach Paragraf 24 Achtes Sozialgesetzbuch haben Kinder aus Flüchtlingsfamilien genauso wie
ortsansässige Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Voraussetzung ist,
dass sie sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen
Duldung in Deutschland aufhalten. „Die herausfordernde Situation bringt
viele Fragen mit sich, benötigt neue Handlungsansätze und erfordert ein
kurzfristiges Handeln von allen Beteiligten“, unterstreicht Gabriele
Schindler von der Pressestelle im Landratsamt Ortenaukreis.
„Wenn Familien mit Kindern bei uns in der Anschlussunterbringung leben,
bemühen wir uns, Plätze in den Kindergärten möglich zu machen“, erklärt
der Willstätter Bürgermeister Marco Steffens. Zur Zeit besuchen zwei
Kinder aus Familien in der Anschlussunterbringung den kirchlichen
Kindergarten in Legelshurst. Die hohe Anzahl an Flüchtlingen habe man
bei der Aufstellung des Kindergartenbedarfsplans für das kommende Jahr
noch nicht vorhersehen können. „Wir gehen mit dem Thema sehr sensibel
um, denn wir wissen, dass es Befürchtungen gibt, dass die einheimischen
Kinder keinen Platz bekommen könnten“, so Steffens.
Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach ist es ebenso besonders wichtig zu
betonen, dass trotz der großen Zahl an Flüchtlingskindern keinem
einheimischen Kind ein Kindergartenplatz verwehrt wird. „Derzeit haben
wir zehn Kinder nach dem Wohnortprinzip in den jeweiligen Einrichtungen
untergebracht“, berichtet Muttach. Platz wäre in Achern noch für ein
zusätzliches Dutzend Kinder. „Dann allerdings nicht unbedingt am
Wohnort“, so der OB. Für die Beförderung der Kinder habe man mit dem
Vereinsbus Önsbach und ehrenamtlichen Helfern jedoch schon eine Lösung
gefunden. Sollten die Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen
erschöpft sein, würde man die älteren Kinder zur Vorbereitung auf die
Schule bevorzugen. „Für die Kinder aus dem Container-Dorf wollen wir
eine Gruppe im Josefshaus einrichten. Hier werden Ehrenamtliche und
eventuell zwei Bufdis, für die wir bereits einen Antrag gestellt haben,
an bis zu 15 Stunden die Betreuung übernehmen“, sagt Klaus Muttach.
In Appenweier ist bisher ein Flüchtlingskind aus der Erstunterbringung des
Landkreises vorübergehend in einem Kindergarten untergebracht.
„Eventuell notwendige Gruppen für eine größere Anzahl an
Flüchtlingskindern sind aufgrund des kaum vorhandenen Marktes an neuen
Erzieherinnen kaum kurzfristig verfügbar“, erklärt Hauptamtsleiter Fritz
Langenecker. „Die Gemeinde erarbeitet bereits schon Lösungswege in
Zusammenarbeit mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, dem
ehemaligen Landesjugendamt, für Kinder von Flüchtlingsfamilien. Hier ist
unser Vorschlag, sie als Besuchsgruppen im Kindergarten gelten zu
lassen, somit wäre die Platzthematik rechtlich außen vor und der
Integration gedient“, so Langenecker weiter.
In drei von insgesamt acht städtischen Kindertagesstätten in Lahr wird jeweils ein
Flüchtlingskind im Vorschulalter betreut. „Überdies ist für die
Flüchtlingsbetreuung mit dem Ortenaukreis, der originär zuständig ist,
vereinbart worden, dass Flüchtlingskinder, die sich nur kurzfristig in
den Sammelunterkünften aufhalten, keine Kitas oder Schulen in Lahr
besuchen“, berichtet Nadja Heine von der städtischen Pressestelle.
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