Verkaufsoffene Sonntage: Städte reagieren auf die aktuelle Rechtssprechung
Feste und Märkte müssen im Vordergrund stehen

Die Chrysanthema in Lahr ist ein Besuchermagnet. | Foto: gro

Ortenau (ds). Die "Allianz für den freien Sonntag", ein Zusammenschluss zwischen der Gewerkschaft Verdi und den Kirchen, lässt nicht locker in ihren Bemühungen, verkaufsoffene Sonntage verbieten zu lassen – zuletzt in Herrenberg und Ludwigsburg, allerdings ohne Erfolg. Hintergrund ist eine von der "Allianz" eingereichte Klage, mit der sich erst das Bundesverwaltungsgericht Ende 2015 und ein Jahr später auch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg befasste. So ist eine Sonntagsöffnung nur dann zulässig, wenn es der Markt oder das Fest ist, das im Vordergrund steht und die Besucher anlockt und nicht die an diesem Tag geöffneten Geschäfte. Außerdem dürfen nur die Läden geöffnet haben, die in engem räumlichen Bezug zum Markt- beziehungsweise Festgeschehen stehen.
Die Stadt Lahr hat bereits auf die neue Rechtslage reagiert und ihre verkaufsoffenen Sonntage – der Blütensonntag Ende März und zwei Chrysanthema-Sonntage – auf die Innenstadt beschränkt. Allerdings lässt sie Ausnahmen für die Grüne Wiese zu, wenn "Gewerbetreibende einen besonderen Beitrag als Bestandteil der Veranstaltung" leisten. Das kann im Falle des Blütensonntags beispielsweise eine Blüteninsel oder ein musikalisches Begleitprogramm sein. "Wir haben insgesamt acht entsprechende Anträge erhalten", teilt die städtische Presseabteilung mit, "nach derzeitigem Stand werden fünf Genehmigungen erteilt." Ein Betrieb hat den Antrag zurückgezogen, nachdem er die Anforderungen zur Kenntnis genommen hatte, zwei haben bisher noch kein Konzept vorgelegt.
Wie Martin Schwendemann, Amtsleiter für Kultur und Marketing berichtet, hat die Stadt Haslach aufgrund der neuen Rechtssprechung keine Probleme: Die verkaufsoffenen Sonntage – das Frühlingsfest am 2. April und der Familiensonntag am 8. Oktober – sind per vom Gemeinderat beschlossener Satzung ohnehin auf das Festareal in der Altstadt beschränkt. Auch in Oberkirch sieht man keine Veranlassung zu handeln. Hier bleibt es bei den verkaufsoffenen Sonntagen mit dem Frühlingsfest am 30. April und dem Mantelsonntag am 22. Oktober. "Bislang galt eine Regelung für die gesamte Fläche von Oberkirch, von der aber nicht in allen Fällen – insbesondere in den Ortschaften – Gebrauch gemacht wurde", erklärt Pressesprecher Ulrich Reich. "Die Stadtverwaltung Achern beabsichtigt, dem Gemeinderat zeitnah eine Änderung der geltenden Satzung zu verkaufsoffenen Sonntagen vorzuschlagen", so die städtische Presseabteilung. Eine der beabsichtigten Änderungen ist die Beschränkung des Geltungsbereichs auf die (erweiterte) Innenstadt "entsprechend dem besonderen Anlass gemäß Paragraf 8 des Ladenöffnungsgesetzes", so die Stadtverwaltung, die sich hierbei auf die Ausstellung "Moderne Mobilität" am 2. April entlang der Hauptstraße bezieht.
Die Stadt Kehl bereitet gerade Satzungen für den Gemeinderat zu bestehenden verkaufsoffenen Sonntagen in Kehl und Kork vor. "Die verkaufsoffenen Sonntage waren bei uns schon immer in große Veranstaltungen und Märkte eingebunden. Die geöffneten Verkaufsstellen müssen nun in einem räumlichen Zusammenhang zur Veranstaltung liegen", so Pressesprecherin Annette Lipowsky. An peripheren Standorten oder in Stadtgebieten, die nicht unmittelbar mit dem Bereich von bestehenden Festen zusammenhängen, werden die Akteure laut Lipowsky künftig überlegen müssen, ob sie nicht selber ein Fest, einen Markt oder eine Messe ins Leben rufen.

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