Zehn Jahre Kommunaler Ordnungsdienst
Erfolgsmodell für mehr Sicherheit
Lahr Vor zehn Jahren wurde in Lahr der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ins Leben gerufen. Heute, ein Jahrzehnt später, hat sich der KOD als unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitslandschaft in Lahr etabliert.
Aufgabenbereiche
Zu den Aufgabenbereichen des KOD gehören unter anderem Spielhallen- und Gaststättenkontrollen, Jugendschutzkontrollen, die Überwachung städtischer Verordnungen und des ruhenden Verkehrs sowie die Bestreifung sensibler Örtlichkeiten wie Spielplätze und Parks. Auch die Überwachung der Durchfahrtsverbote in der Fußgängerzone zählen beispielsweise zu den übertragenen Aufgaben.
„Trotz eines mitunter rauer werdenden Tons im Umgang mit den Mitarbeitenden des KODs, sind die positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der starke innere Zusammenhalt des Teams ein wertvoller Ansporn. Auch wenn das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nicht direkt in Einnahmen gemessen werden kann, zeigt die Präsenz des KODs eine spürbare Wirkung auf das sichere Miteinander in Lahr. Das Konzept ist ein Erfolgsmodell, das auch in Zukunft einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung in Lahr leisten wird“, so Lucia Vogt; Leiterin des Lahrer Ordnungsamts.
Vom GVD zum KOD
Bis 2014 bestand der Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) in Lahr aus fünf Mitarbeitenden, die vor allem mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschäftigt waren. Trotz Schichtbetriebes und Einsatzzeiten bis 22 Uhr stießen die Kräfte an ihre Grenzen, insbesondere bei nächtlichen Einsätzen und am Wochenende. In solchen Zeiten musste jedoch die Polizei oft Prioritäten setzen, wodurch „normale“ Ordnungsstörungen nicht immer bearbeitet werden konnten. Für das Lebens- und Sicherheitsgefühl der Bevölkerung war es jedoch von großer Bedeutung, auch diesen Dingen nachzugehen.
Um diese Lücke zu schließen und die Präsenz im ordnungsrechtlichen Bereich sicherzustellen, wurde der KOD gegründet. Die Gründung fand im Gemeinderat große Unterstützung, zwei Stellen wurden bewilligt, zunächst befristet auf zwei Jahre.
Im Jahr 2015 wurde eine Vakanz im KOD zu einer Herausforderung, da der ausschließliche Einsatz in den Abend- und Nachtstunden schwer zu bewältigen war. In der Folge wurden zwei GVD-Stellen in das KOD-Konzept integriert, um die Belastung auf mehrere Schultern zu verteilen. 2016 entschied der Gemeinderat einstimmig, die beiden KOD-Stellen unbefristet weiterzuführen und die GVD-Stellen höherzugruppieren. 2019 erfolgte schließlich die vollständige Zusammenlegung von GVD und KOD, um den zunehmend vermischten Aufgaben und Einsatzzeiten Rechnung zu tragen.
Diese Zusammenlegung hat sich bewährt: Heute arbeitet der KOD in einem Vier-Schichtsystem mit acht Mitarbeitenden, die sich gleichmäßig auf Wochenend- und Abenddienste verteilen. Dieses System trägt nicht nur zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, sondern sorgt auch für eine hohe Motivation und Qualifikation innerhalb des Teams.
Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Einrichtung des KOD erfolgte in enger Abstimmung mit dem Polizeirevier Lahr. Gemeinsam wurden damals die Einsatzschwerpunkte und -zeiten definiert.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei zeigt sich auch daran, dass der KOD außerhalb der regulären Dienstzeiten der Verwaltung über die Wache des Polizeireviers erreichbar ist. Beschwerden und Meldungen aus der Bevölkerung werden hier gefiltert und je nach Zuständigkeit an den KOD oder die Polizei weitergeleitet. Feste Ansprechpartner bei der Polizei sowie regelmäßige Rücksprachen tragen zu einer effektiven Zusammenarbeit und einem stetigen Austausch bei.
Qualifizierung und Ausbildung
Die Mitarbeitenden des KOD durchlaufen eine umfassende Qualifizierungsmaßnahme bei der Verwaltungsschule Karlsruhe. Diese Ausbildung deckt das gesamte Aufgabenspektrum ab und beinhaltet auch Trainingseinheiten zur Konfliktkompetenz, dem Umgang mit kritischen Situationen und Selbstverteidigung. Regelmäßiges Sicherheitstraining, beispielsweise im Umgang mit Ausrüstungsgegenständen wie Schlagstock, Pfefferspray und Handschließen, ist fester Bestandteil des Ausbildungskonzepts. Im Rahmen ihrer übertragenen Aufgaben besitzen die Mitarbeitenden des KODs die Rechtsstellung eines Polizeibeamten nach dem Polizeigesetz (PolG).
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