Die Altersvorsorge ist selbst zu regeln
Die Entschädigung der Abgeordneten

Die Abgeordneten im Haus des Landtages gehören mittlerweile einem Vollzeitparlament an. | Foto: Landtag
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Ortenau. Die 15. Wahlperiode in Baden-Württemberg endet am 30. April 2016. Der 16. Landtag tritt
nach der Landesverfassung (Artikel 30 Absatz 3) spätestens am
sechzehnten Tag nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Die
konstituierende Sitzung findet voraussichtlich am 11. Mai 2016 statt.
Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags erhalten monatlich eine
sogenannte Entschädigung, die als Entgelt für die Ausübung des Mandats
bezahlt wird, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit
einzustufen ist. Seit 1. Mai 2011 gibt es eine Neuregelung der
Abgeordnetenbezüge.

Da das baden-württembergische Parlament zu einem Vollzeitparlament umgewandelt wurde, wurde die Entschädigung inzwischen auf auf 7448 Euro pro Monat erhöht. Die Summe muss versteuert
werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Im Gegenzug zu dieser
Erhöhung müssen die Abgeordneten für das Alter selbst vorsorgen. Die
Pensionen, die bis 2011 maximal 70 Prozent der letzten Bezüge betrugen,
entfallen. Die Abgeordneten erhalten stattdessen als monatlichen
Zuschuss für den Aufbau einer Altersversorgung 1638 Euro, die
steuerpflichtig sind. Den Betrag erhalten sie allerdings nur auf
Nachweis, dass der Zuschuss eben für die Altersversorgung verwendet
wird. Indes bleiben Abgeordnete, die 2001 und früher in den Landtag
gewählt wurden, im alten Pensionssystem, da ihre Ansprüche gesetzlich
gesichert sind. Die im Jahr 2006 in den Landtag gewählten Parlamentarier
erhalten für die Jahre 2006 bis 2011 eine einmalige steuerpflichtige
Pauschale von 90000 Euro, welche zum Aufbau einer privaten
Altersvorsorge verwendet werden muss.

Für allgemeine Kosten wie Wahlkreisbüro, Porto, Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei parlamentarisch bedingten Reisen erhält der Abgeordnete eine monatliche
Pauschale in Höhe von 1545 Euro. Reisekosten werden auf Nachweis
erstattet. Das Land zahlt dem Abgeordneten auch die tatsächlich
entstandenen Kosten für eine Büro- oder Schreibkraft. Als Alternative
ist aber auch eine monatliche Pauschale von 400 Euro möglich.

Autor: lpb

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