BID-Gesetz: Initiative gegen Trittbrettfahrer
Ortenau. Die Innenstädte sollen attraktiver werden. Grün-Rot im Land plant ein Gesetz, bei dem
die Kosten für Verschönerungsmaßnahmen auf die anliegenden Eigentümer
verteilt werden können. Auch die Ortenauer Kommunen sollen künftig
freiwillige Eigentümerinitiativen zur Verschönerung von
Geschäftsvierteln besonders unterstützen können, indem sie notfalls eine
Zwangsabgabe erheben. Geplant ist das Gesetz für Anfang 2014.
Business Improvement Districts (BID) heißen diese Viertel, die es schon
beispielsweise in Hamburg gibt. Über private Finanzierung sollen
einzelne Standorte aufgewertet oder Projekte umgesetzt werden.
„Die Stadt Lahr begrüßt und unterstützt gern Initiativen zur Entwicklung von
Stadtvierteln in Lahr, hat aber momentan keine weiteren Initiativen
zusätzlich zu den Aktivitäten der Lahrer Werbegemeinschaft für die
Einrichtung eines BID geplant“, sagt Wirtschaftsförderer Jochen Siegele.
Auch in Offenburg sieht man derzeit keinen akuten Handlungsbedarf: „Wir
haben uns als Stadtverwaltung noch nicht intensiv mit diesem Gesetz
befasst. Die Stadt Offenburg wird nicht den ,Zwang‘ als Weg wählen,
sondern die ,Überzeugungskraft‘“, sagt Stefan Schürlein vom
Stadtmarketing. Das beste Beispiel für diese Vorgehensweise sei das
Entwicklungskonzept Innenstadt mit breiter Bürgerbeteiligung.
Dennoch ist den Ortenauer Kommunen das Phänomen von Trittbrettfahrern bekannt.
Siegele: „Es gibt Gebäudeeigentümer in der Lahrer Innenstadt, die für
die Weihnachtsbeleuchtung keinen finanziellen Beitrag leisten und
trotzdem davon profitieren.“ Gemäß einer grundsätzlichen Absprache ist
die Weihnachtsbeleuchtung Sache der Lahrer Werbegemeinschaft. Die Stadt
Lahr hat der Werbegemeinschaft für die Anschaffung der
Weihnachtsbeleuchtung einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro gegeben,
der auf sechs Jahre verteilt jeweils 10.000 Euro umfasst.
In Achern wurde die Weihnachtsbeleuchtungsfrage gerade vergangene Woche
diskutiert. An sich soll das Grundkonzept erhalten bleiben. So werden
auch künftig die Straßen überspannt, auch die bekannten Sterne sollen
weiter leuchten – allerdings ergänzt durch Lichterketten und andere
gestalterischen Elemente, selbstverständlich alles mit LED ausgestattet.
Dort trägt die Kommune die jährlich anfallenden 30.000 Euro – ohne
Energiekosten – in Gänze selbst. In Offenburg wird die
Weihnachtsbeleuchtung zur Hälfte von Seiten der Stadt und zur Hälfte von
Seiten der City-Partner finanziert. Jährlich geht ein Brief an alle
Einzelhandelsgeschäfte sich mit einem zweistelligen Betrag an der
Beleuchtung zu beteiligen. Nur circa 40 Prozent folgen diesem Aufruf.
Das geplante BID-Gesetz könnte Abhilfe schaffen: Wenn in einem Viertel ein
bestimmter Prozentsatz der Grundstückseigentümer – im Gespräch sind 15
Prozent – bereit sei, dieses Gebiet auf eigene Kosten zu verschönern,
soll die Gemeinde die Kosten zwangsweise auf alle Eigentümer im BID
umlegen können, es sei denn zwei Drittel der Betroffenen spricht sich
dagegen aus. Damit würde dem Trittbrettfahrern unter den Händlern
entgegengewirkt werden, die sich nicht finanziell an Aktionen beteiligen.
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