Lautstarker Streit
Polizeieinsatz endet mit Drogenfund und Festnahme
Achern (st) Mehrere Notrufe erreichten das Führungs- und Lagezentrums des Polizeipräsidiums Offenburg in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch und berichteten von einem lautstarken Streit zwischen einem jungen Mann und einer Frau im Bereich der "Klara-Reimann-Straße" und "Hornisgrindestraße". Die hinzugezogenen Beamten des Polizeirevier Achern/Oberkirch konnten die beiden beteiligten Personen gegen Mitternacht schließlich in der Goethestraße lokalisieren.
Bei Sichtung der Polizeistreife, unternahm der 21-jährige Mann den Versuch, sich durch eine fußläufige Flucht der Kontrolle zu entziehen, wurde jedoch in der Franz-Xaver-Lender-Straße von den Beamten gestoppt.
Während der anschließenden Kontrolle leistete er erheblichen Widerstand, was eine Fixierung durch die Beamten notwendig machte. Nach einer nur kurz anhaltenden Beruhigung der Situation, nahm der junge Mann im Streifenwagen Platz. Inmitten dieser Situation trat die Mutter des vorläufig Festgenommenen hinzu und versuchte, ihren Sohn aus dem Streifenwagen zu befreien, was zu weiterem Widerstand vonseiten des 21-Jährigen und nun auch der Mutter gegen die Beamten führte.
Drogenfund
Im Rahmen der Folgeermittlungen stellten die Ordnungshüter in der Nähe des 21-Jährigen verschiedene Gegenstände und Betäubungsmittel sicher. Des Weiteren wurde festgestellt, dass er eine Handtasche absichtlich weggeworfen hatte, die zuvor von der am Streit beteiligten jungen Frau mitgeführt wurde. Diese enthielt eine nicht geringe Menge Haschisch, von etwa 70 Gramm.
Nachdem der 21-Jährige die restliche Nacht in polizeilichem Gewahrsam verbringen musste, wurden am frühen Mittwoch die Wohnung des jungen Mannes und der ursprünglichen mutmaßlichen Besitzerin der Handtasche durchsucht.
Hierbei wurden Kleinstmengen an Haschisch gefunden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Baden-Baden erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Baden-Baden am Mittwoch gegen den erheblich vorbestraften und unter Bewährung stehenden 21-Jährigen einen Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung. Da der Beschuldigte in Kürze eine Drogentherapie antreten soll, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
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