Straßenverkehrsbehörde informiert
Parken auf Gehwegen nicht erlaubt
Achern (st). Die Straßenverkehrsbehörde wird in unregelmäßigen Abständen Verkehrsteilnehmer für Situationen sensibilisieren, in denen sie sich unsicher fühlen oder die vielleicht unklar erscheinen, um damit einen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu leisten, teilt die Stadtverwaltung Achern in einer Pressemitteilung mit.
Das Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, heißt es in der Information. Trotzdem ist immer wieder ist zu beobachten, dass Autos ganz oder teilweise darauf abgestellt werden. Dadurch werden die schwächeren Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Kinder, die den Gehweg zum Fahrradfahren benutzen müssen, gefährdet.
Im Straßenverkehr ist es gut, die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmer ganz besonders im Blick zu haben, so die Acherner Straßenverkehrsbehörde. Deshalb gehören Autos innerorts am rechten Fahrbahnrand geparkt. Aber natürlich nur dann, wenn dadurch niemand anderes behindert wird und vor allem auch der sogenannte Rettungsnotweg von drei Meter frei bleibt.
Die Stadtverwaltung ist bemüht, das Parken überall dort zuzulassen, wo es irgend möglich ist. Aus diesem Grund wurde die Haltverbotsbeschilderung gegenüber der Jahnhalle geändert. Dadurch sind einige zusätzliche Parkplätze entstanden.
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