Bis spätestens 9. Januar 2023
Zählerstände müssen übermittelt werden
Achern (st) In Kürze wird die Jahresabrechnung 2022 erstellt. Kunden, die den Stadtwerken in der Vergangenheit ihre E-Mail-Adresse bekannt gaben, wurden bereits im Vorfeld informiert und bekamen Gelegenheit, den Zählerstand elektronisch zu melden. Auf diesem Weg konnten bereits annähernd 36 Prozent der Zählerstände erfasst werden. Alle anderen Kunden erhalten in diesen Tagen per Post einen Ablesebrief mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und an die Stadtwerke zu übermitteln. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: auf dem Postweg: Illenauer Allee 73, 77855 Achern, per Telefon: 07841/6421443 und 07841/6421445 (Kundennummer angeben), per Fax: 0681/5875011, per E-Mail: zaehlerstand@achern.de. Auf der Homepage der Stadt Achern www.achern.de ist auf der Startseite unter der Überschrift „Wasserzählerstanderfassung“ die Eingabe mittels Verwendung der Kundenummer und des postalisch zugestellten Zugangscodes möglich. Auch eine persönliche Abgabe im Rathaus Am Markt, Rathaus Illenau und in den Ortsverwaltungen ist möglich. Zur Erstellung der Wasserabrechnung werden die Zählerstände bis spätestens 9. Januar 2023 benötigt. Sollte bis zu diesem Termin kein Zählerstand vorliegen, wird dieser anhand des Vorjahresverbrauches geschätzt. Die Wasserzähler sollten während des Jahres in kurzen regelmäßigen Abständen selbst überprüft werden, um eventuell einen Rohrbruch, Defekte am Überdruckventil oder an sonstigen technischen Anlagen rechtzeitig festzustellen. Die gemessenen Wassermengen aus derartigen Ursachen werden zur Gebührenberechnung ebenfalls herangezogen. Um in Zukunft effizienter und kostenreduzierter mit den Kunden kommunizieren zu können, bieten die Stadtwerke in diesem Jahr neu an, dass unter anderem die Jahresverbrauchsabrechnung auf digitalem Weg übermittelt wird. Dazu wird neben der E-Mail-Adresse auch die ausdrückliche Zustimmung der Kunden benötigt. Deshalb wird in diesem Jahr um die Erteilung dieser Zustimmung gebeten. Damit können insbesondere die Porto- und Druckkosten verringert werden, was im Interesse aller Gebührenzahler ist.
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