Noch bis zum 11. Januar 2021
Zählerstände müssen übermittelt werden
Achern (st). In Kürze wird die Jahresabrechnung 2020 erstellt. Kunden, die den Stadtwerken in der Vergangenheit ihre E-Mail-Adresse bekannt gaben, wurden bereits im Vorfeld informiert und bekamen Gelegenheit, den Zählerstand elektronisch zu melden. Auf diesem Weg konnten schon über 30 Prozent der Zählerstände erfasst werden. Alle anderen Kunden erhalten in diesen Tagen per Post einen Ablesebrief mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und zu übermitteln. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: auf dem Postweg (Illenauer Allee 73, 77855 Achern), per Telefon 07841/6421443 und 07841/6421445 (Kundennummer angeben), per Fax 0681/5875011, per E-Mail an zaehlerstand@achern.de und auf der Homepage der Stadt Achern. Auf der dortigen Startseite unter der Überschrift „Wasserzählerstanderfassung“ ist die Eingabe mittels Verwendung der Kundenummer und des postalisch zugestellten Passworts möglich. Eine persönliche Abgabe ist im Rathaus Am Markt, im Rathaus Illenau und in den Ortsverwaltungen möglich. Zur Erstellung der Wasserabrechnung werden die Zählerstände bis spätestens 11. Januar 2021 benötigt. Sollte bis zu diesem Termin kein Zählerstand vorliegen, wird dieser anhand des Vorjahresverbrauches geschätzt. Es ist zu beachten, dass Wasserzähler während des Jahres in kurzen, regelmäßigen Abständen selbst überprüft werden sollten, um eventuell einen Rohrbruch, Defekte am Überdruckventil oder an sonstigen technischen Anlagen rechtzeitig festzustellen. Die gemessenen Wassermengen aus derartigen Ursachen werden zur Gebührenberechnung ebenfalls herangezogen.
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