Noch bis 9. Januar
Zählerstände für Wasserabrechnung übermitteln

Achern (st) In Kürze wird die Jahresabrechnung 2023 erstellt. Alle Kunden erhielten per Post eine Ablesekarte mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und zu übermitteln. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: auf dem Postweg (Illenauer Allee 73, 77855 Achern), per Telefon: 07841 642-1443 und 642-1445 (Kundennummer angeben), per Fax: 07841 642-1459, per E-Mail: zaehlerstand@achern.de, auf der Homepage der Stadt Achern www.achern.de ist auf der Startseite unter der Überschrift „Wasserzählerstanderfassung“ die Eingabe mittels Verwendung der Kundenummer und des auf der Ablesekarte genannten Zugangscodes möglich, persönliche Abgabe im Rathaus Am Markt, Rathaus Illenau und in den Ortsverwaltungen.

Zur Erstellung der Wasserabrechnung werden die Zählerstände bis spätestens 9. Januar 2024 benötigt.

Schätzung

Sollte uns bis zu diesem Termin kein Zählerstand vorliegen, wird dieser anhand des Vorjahresverbrauches geschätzt. Die Wasserzähler sollten während des Jahres in kurzen, regelmäßigen Abständen selbst überprüft werden, um eventuell einen Rohrbruch, Defekte am Überdruckventil oder an sonstigen technischen Anlagen rechtzeitig festzustellen. Die gemessenen Wassermengen aus derartigen Ursachen werden zur Gebührenberechnung ebenfalls herangezogen.

Um in Zukunft effizienter und kostenreduzierter mit den Kunden kommunizieren zu können, bieten die Stadtwerke auch in diesem Jahr an, dass der Gebührenbescheid per E-Mail übermittelt werden kann. Dazu wird neben der E-Mail-Adresse auch die ausdrückliche Zustimmung der Kunden benötigt. Deshalb wird um die Erteilung dieser Zustimmung gebeten.

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