Rechtzeitig Briefwahl beantragen
Versand Wahlbenachrichtigungen
Achern (st). Am Sonntag, 14. März, können die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg entscheiden. Die Wahlvorbereitungen sind im Acherner Rathaus derzeit in vollem Gange.
Bis spätestens Sonntag, 21. Februar, werden die Wahlbenachrichtigungen an die rund 19.000 Wahlberechtigten in Achern per Post versandt. Auf der Wahlbenachrichtigung finden die Wahlberechtigten auch einen Hinweis auf das Wahllokal, in dem sie ihre Stimme am 14. März 2021 abgeben können. Die Stadt Achern ist in insgesamt 14 Wahlbezirke aufgeteilt, davon befinden sich fünf in der Kernstadt und neun in den Stadtteilen.
Wer bis zum 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2021 erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an die Stadtverwaltung Achern, Fachgebiet Bürgerservice – Meldewesen, wenden, damit geprüft werden kann, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis vorliegt. Ansonsten besteht die Gefahr, nicht an der Wahl teilnehmen zu können.
Briefwahl frühzeitig beantragen
Der Wahlbenachrichtigung kann auch entnommen werden, ob das Wahllokal über einen rollstuhlgerechten Zugang verfügt. Wahlberechtigten, die das ihnen zugewiesene und gegebenenfalls nicht barrierefreie Wahllokal aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht aufsuchen können, wird empfohlen, von der Möglichkeit der Briefwahl oder der Wahl in einem anderen Wahllokal der Stadt Achern Gebrauch zu machen. Für beide Alternativen muss ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung Achern beantragt werden. Dies kann mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag erfolgen. Dieser kann an die Stadtverwaltung entweder per Post versandt oder in die Briefkästen vor dem Rathaus Am Markt sowie dem Rathaus Illenau eingeworfen werden.
Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen steht ebenfalls ein Internetwahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Achern unter www.achern.de zur Verfügung. Um diesen vollständig ausfüllen zu können, benötigen Wahlberechtigte die Angaben aus ihrer Wahlbenachrichtigung.
Mit der Bearbeitung der Wahlscheinanträge kann die Stadtverwaltung Achern voraussichtlich ab 15. Februar 2021 beginnen. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten per Post an die auf dem Wahlscheinantrag angegebene Anschrift zugesandt. Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen.
Unterlagen schriftlich beantragen
Für Wahlberechtigte, die die Briefwahl bereits bei der Beantragung des Wahlscheins ausüben möchten, wurden zwei Briefwahlbüros in den Rathäusern Illenau und Am Markt eingerichtet. Dort kann der Stimmzettel vor Ort ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro abholen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung Achern darum, die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen möglichst schriftlich per Post, Einwurf in den Rathäusern oder elektronisch über den Internetantrag auf der Homepage der Stadt Achern zu beantragen.
Die Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig, bis spätestens Sonntag, 14. März, 18 Uhr wieder im Rathaus Illenau, Illenauer Allee 73, in Achern vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht gewertet werden.
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