Städtischer Justiziar Björn Eiselt zieht Bilanz
„Verrechtlichung ist allgegenwärtig“

Dr. Björn Eiselt | Foto: Stadt Achern

Achern (st). Die zunehmende Verrechtlichung bestimmt den Alltag auch in einer Stadtverwaltung wie Achern. Verwaltungshandeln muss einer rechtlichen Prüfung stets standhalten. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden im Sinne des Qualitätsmanagements der Stadt konsequent darauf vorbereitet. In schwierigen Fällen ist aber der städtische Justiziar gefordert und zieht nach seiner im September 2010 bei der Stadtverwaltung begonnenen Tätigkeit eine interessante Bilanz.

Rechtssicherheit wichtig

Bei vielen großen Entscheidungen war Björn Eiselt, zwischenzeitlich seit 2011 promovierter Jurist, bei der Stadtverwaltung maßgeblich beteiligt: Städtebauliche Verträge mit Erschließungsträgern oder auch der jüngste Krankenhausvertrag mit dem Ortenaukreis trugen seine juristische Handschrift als es darum ging, Verhandlungsergebnisse rechtssicher umzusetzen.
Seit September 2010 wurde die Stadt selbst 77 Mal verklagt, in 18 weiteren Fällen zog die Stadt selbst vor Gericht. Eine zweite Instanz wurde in 16 von diesen insgesamt 95 Verfahren bemüht.

Viele Prozesse betreffen Stadt nicht selbst

Viele Prozesse betreffen Achern allerdings gar nicht selbst als Stadt, sondern als untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg. Als solche hat die Stadt etwa zu entscheiden, ob eine Baugenehmigung erteilt wird, Verkehrsschilder aufgestellt werden oder einem Jäger die Waffen wegzunehmen sind, nachdem er straffällig wurde. Wenn Betroffene oder gerade bei Bausachen auch Nachbarn mit Behördenentscheidungen nicht einverstanden sind, können sie nach erfolglosem Widerspruchsverfahren zunächst vor das Verwaltungsgericht und dann auch weiter vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Dies geschah in 61 Fällen. Von diesen Verfahren hat die Stadt nur zwei verloren. Dabei beauftragte die Stadt nicht ein einziges Mal einen Anwalt, sondern führte die Prozesse mit dem hauseigenen Juristen.

Wann haftet die Stadt?

Obwohl Justiziar Dr. Björn Eiselt dieselbe Ausbildung besitzt wie Anwälte, Staatsanwälte oder Richter und er im Verwaltungsrechtszug für die Stadt bis vor die höchsten Gerichte ziehen darf, muss im Zivil- und Arbeitsrecht ein Anwalt von der Stadt beauftragt werden, wenn es vor Landgerichte geht. Anders als im öffentlichen Recht ist die Stadt im Zivilprozess selbst als Kommune betroffen. Dabei geht es formal um die Frage, ob die Stadt für einen umgefallenen Baum haftet oder für einen Radfahrer, der auf einem städtischen Weg stürzte. Verklagt werden kann die Stadt aber auch, wenn sie einem Auftraggeber nicht den vollen Werklohn zahlt, weil sie mit dessen Bauleistung nicht zufrieden ist. Genau wie Bürger kann die Stadt außerdem davon betroffen sein, dass die Stereoanlage, die für einen Kindergarten bestellt wurde, nach kurzer Zeit kaputtgeht und der Verkäufer den Kaufpreis nicht erstatten will.

Stadt vertritt öffentliche Interessen

Gerade im Verwaltungsprozess vertritt die Stadt die öffentlichen Interessen, also die Interessen der Bürger, wenn es etwa um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden oder Waffenbesitzern geht. Oder es wird um ein Grundstück gestritten, das die Stadt benötigt, um durch den Bau eines Kreisverkehres den Verkehr sichererer und flüssiger zu machen. In solchen Fällen kämpft der städtische Justiziar für die Interessen der Allgemeinheit.

Rechtsfrieden ist wichtig

Wichtig ist der Stadt aber, dass Rechtsfrieden eintritt. Björn Eiselt dazu: „Gerade bei Meinungsverschiedenheiten sollte man sich mit Respekt begegnen und versuchen, sein Gegenüber zu verstehen. Dann kann es eigentlich auf keiner Seite eine Niederlage geben, sondern eben nur geklärte Rechtsfragen.“

Positive Bilanz

Manchmal wird die Stadt außerdem zu Verfahren beigeladen, in denen sie selbst weder Klägerin noch Beklagte ist, aber eben doch damit zu tun hat. Ist zum Beispiel ein Fußgänger in einer städtischen Baustelle gestürzt, die möglicherweise vom Auftragnehmer der Stadt nicht richtig abgesichert wurde, wird eben der Bauunternehmer verklagt, aber auch die Stadt als Auftraggeberin an dem Prozess beteiligten. Alles in allem kamen so seit 2009 insgesamt 108 Einträge in das Register, in dem die Gerichtsverfahren mit städtischer Beteiligung erfasst werden.
Insgesamt blickt Dr. Björn Eiselt auf erfolgreiche juristische Jahre bei der Stadtverwaltung Achern. Bürger dürfen und sollen Verwaltungshandeln bei Zweifel auch juristisch klären lassen. Und erfreulicherweise wurde das Verwaltungshandeln der Stadt fast ausnahmslos von den Gerichten bestätigt, zieht Dr. Björn Eiselt eine positive Bilanz.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.