Brand Chemielager Achern
Umwelt-Sanierung kann angegangen werden

Offenburg/Achern (st) Rund zehn Jahre nach dem schweren Chemielager-Brand in Achern kann die Boden-Sanierung beginnen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat der Auffassung des Ortenaukreises jetzt vollumfänglich recht gegeben und bestätigt damit, dass der Betreiber des 2014 abgebrannten Chemikalienlagers für die Beseitigung der Umweltschäden verantwortlich ist, teilt der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises, Nikolas Stoermer, mit. „Ich freue mich sehr über die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren können noch Jahre vergehen, diese haben wir nicht. Mit dem jetzigen Beschluss kann die dringend benötigte Sanierung des Schadens, insbesondere in Bezug auf die Gefährdung des Grundwassers, endlich angegangen werden“, so Stoermer. Mit dem Beschluss änderte der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg aus dem Sommer 2023. „Für das Verwaltungsgericht Freiburg war damals unter anderem der Sanierungsbedarf des Grundstücks unklar. Deshalb entschied es, das beim Regierungspräsidium Freiburg anhängige Widerspruchsverfahren, sowie ein eventuell nachfolgendes Klageverfahren abzuwarten. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt und den bestehenden Sanierungsbedarf mit einem aktualisierten Sachverständigengutachten nachgewiesen“, so Stoermer.

Löschschaumeinsatz grechtfertigt

Im August 2014 kam es bei einem Brand in einem Zwischenlager für Chemikalien in Achern zu einem von der Feuerwehr Achern geleiteten Großeinsatz, bei dem auch PFAS-haltiges Schaummittel verwendet wurde, das teilweise in die unversiegelte Fläche vor der brennenden Halle eindrang. Das Landratsamt Ortenaukreis hatte zu prüfen, wer für die Sanierung des verunreinigten Bodens und Grundwassers und die damit verbundenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 450.000 Euro heranzuziehen ist. Ein zunächst beauftragtes Gutachten zur Beurteilung des Schaummitteleinsatzes aus dem Jahr 2020 führte zu einer öffentlichen Debatte. Dabei ging es im Wesentlichen um die Verhältnismäßigkeit des Löschmitteleinsatzes in Bezug auf die entstandenen Umweltschäden sowie um die in diesem Zusammenhang bestehende Verantwortlichkeit von Feuerwehren im Allgemeinen.

Ein weiteres vom Ortenaukreis in Absprache mit dem Umweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten durch Ernst-Peter Döbbeling, Professor für Security und Safety Engineering an der Hochschule Furtwangen, kam schlussendlich zu dem Ergebnis, dass der Einsatz des Löschschaums "verhältnismäßig und gerechtfertigt" war. Auf dieser Grundlage entschied das Landratsamt, dass der Betreiber des Chemikalienlagers den PFAS-Schaden entscheidend verursacht hat und damit zur Beseitigung des Schadens herangezogen wird. Unter anderem aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten wurde daneben auch die Grundstückseigentümerin zur Schadensbeseitigung verpflichtet. Eine endgültige Klärung der Verantwortlichkeit ist erst im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu erwarten. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat nun klargemacht, dass aufgrund der hohen von PFAS ausgehenden Gefahr für die Umwelt, insbesondere in Bezug auf das Grundwasser, mit einer Sanierung des Schadens nicht weiter abgewartet werden könne. Das Landratsamt prüft nun die weitere Vorgehensweise.

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