Stadtverwaltung informiert
Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale
Achern (st) Die Stadt Achern weist darauf hin, dass auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Diese Überprüfung wird voraussichtlich in der 30. Kalenderwoche, ab dem 22. Juli, stattfinden.
Es gibt verschiedene Ursachen, warum ein Grabstein nicht mehr standsicher ist. So kann die Verbindung zwischen Grabmal und Sockel nicht ausreichend sein, oder die Standfestigkeit ist nachträglich, durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs, verloren gegangen. Die Überprüfung der Standfestigkeit dient der Sicherheit der auf dem Friedhof tätigen Personen und den Friedhofbesuchern, denn durch einen umstürzenden Grabstein kann eine Person erheblich verletzt, im schlimmsten Fall getötet werden.
Die Stadt lässt die Überprüfung durch ein Fachunternehmen durchführen. Es wird dabei ein spezielles Messgerät eingesetzt. Der Grabstein wird nicht, was manchmal angenommen wird hin- und her gerüttelt.
Festgelegtes Verfahren
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 500 Newton = 51,8 Kilogramm belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen.
Grabmale bei denen die Standsicherheit nicht gewährleistet ist, werden durch einen Aufkleber markiert und die Nutzungsberechtigten schriftlich aufgefordert für die Standsicherheit zu sorgen. Der Nachweis über die von einer Fachfirma durchgeführten Arbeiten ist der Friedhofverwaltung Achern oder den Ortsverwaltungen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im Schadensfall die Nutzungsberechtigen haften.
Für eventuelle Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung, Christine Rösch, Telefon 07841/6421231gerne zu Verfügung.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.